Die seltsamen Pirouetten um Kanäle in Speldorf, dem wilden Westen Mülheims oder
Wülheim mit Ruhr, irgendwo zwischen Timbuktu, Tegucigalpa, Anatolien und Usbekistan?
Das „Stadionkarussellmodell“ für den VfB Speldorf soll bekanntlich zum größten Teil über Umwandlung der bisherigen Sportplätze Blötterweg und Hochfelder Str. in weitere Wohnbauflächen finanziert werden. Damit sollte der Eindruck erweckt werden, alles könne ohne 1 einzigen Cent aus dem Haushalt durchgeführt werden. Das ist unseriöse Finanzgaukelei, eigentlich auch unzulässig, städtebaulich hundsmiserabel und vor allem rücksichtslos gegen zufällig Betroffene. Doch im einzelnen nach folgenden Links vorab:
- Liegt Absurdistan in Speldorf-Wildwest? hier
- Wüste Trickserei für eine unseriöse Stadionfinanzierung? hier
- Speldorf in Not!? hier
Wenn nämlich der inzwischen fast unvermeidliche Nothaushalt im Spätherbst kommt, müsste der Verkaufserlös zur Schuldentilgung in den Haushalt fließen und dürfte nicht zum Stadionumbau für den VfB genommen werden! Deshalb wurden die beiden Bebauungspläne im Schweinsgalopp durchgepeitscht und im Juli zur Satzungsreife gebracht, damit die Sportplätze bis Nov. verkauft sind. Das alles ist eine unseriöse Trickserei zuvorderst auf Kosten der Schulkinder der beiden Grundschulen von Arnoldstr. und Blötterweg, denen der Schulsportplatz an der Hochfelder Str. ohne Ersatz einfach weggenommen wird!
Ähnlich haarsträubend ist folgendes:
Da sollte das geplante Neubaugebiet mit 52 Wohnungen auf dem heutigen VfB-Platz am Blötterweg entwässert werden über den kurzen Haydnweg. Und wie der „Zufall“ es will, wurde in 2008 der reparaturbedürftige Kanal bei einer Notmaßnahme mal so eben nicht saniert, sondern gleich durch einen größeren ersetzt. Die Kosten sollen die heutigen Anlieger zahlen – als „Neuerschließung“. Der Gebührenbescheid trägt „zufällig“ das gleiche Datum wie der Satzungsbeschluss des Rates, den 8.7.2010. Einige legten Anfang August Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein.
- Es wurden verschiedene Klagen beim Verwaltungsgericht eingereicht. Eine Klageschrift ist nachzulesen als pdf-Datei (66 KB)
- Das unseriös finanzierte Stadionmodell für den VfB Speldorf geht auf Kosten der Grundschüler und der zufälligen Anwohner am Haydnweg. Selbst die werden ungerecht zur Kasse gebeten. Frage aber bleibt auch, wem die Grundstücke am Blötterweg versprochen sind. Filz und unseriöse Machenschaften? Mehr hier
Die Klageerwiderung der Stadt Mülheim vom 3.9.10 an das Gericht offenbart nun zwei überraschende neue Informationen, beide von grundsätzlicherer Bedeutung und beide anscheinend in ursächlicher Beziehung zu dem gerichtlichen Verfahren:
- Der Kanal Haydnweg stammt aus dem Jahre 1959 und nicht, wie bisher von der Stadt zuletzt auch noch in dem Gebührenbescheid angegeben, aus dem Jahre 1928!
- Der Kanal soll nun urplötzlich doch nicht zur Erschließung des Bebauungsplans M 21 zur Umwandlung des Stadions des VfB Speldorf in Bauland dienen.
Erst im Gerichtsverfahren fiel der Stadt Mülheim anscheinend auf, dass der Kanal nicht 80 Jahre alt, sondern bei der überraschenden und unangekündigten Kanalerneuerung und –vergrößerung in 2008 nur 49 Jahre jung war! Unabhängig davon, wie die wiederholte, auch schriftliche Falschaussage zustande kommen konnte, ist dies auch von erheblicher Bedeutung für genau die Kernfrage der gerichtlichen Klagen. Wie die Stadt selbst angibt, sind 80 Jahre Lebensdauer die magische Grenze der „von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze“, mit denen eine Erneuerung statt einer Sanierung und damit die Erhebung von Gebühren für „Neuerschließung“ gerechtfertigt werden.
Das ganze zeigt zum einen, wie intransparent Maßnahmen nach der Privatisierung gebührenrelevanter Bereiche wie Abwasser dadurch gestaltet werden können. Es legt aber insgesamt auch folgenden Verdacht nahe:
Als 2008 ein Schaden am Kanal Haydnweg festgestellt wurde, kam von irgendwem oder –wo die Vorgabe an die medl, der Kanal müsse erneuert und wegen dem Bebauungsplan M 21 ohnehin vergrößert werden. Die spätere Begründung für die Gebührenheranziehung wurde dann anscheinend im Tiefbauamt irgendwie zusammengestrickt in der Erwartung, dass niemand klagen werde, nachdem das Widerspruchsrecht seit 2007 in NRW ohnehin weitgehend abgeschafft wurde. Indem z.B. alle 97 Eigentümer der Gemeinschaft Karlsruher Str./Haydnweg zwar als Gesamtschuldner herangezogen, aber alle einzeln mit Gebührenbescheiden belegt wurden, waren die einzelnen Gebührenhöhen zwischen 50 und 400 € so niedrig, dass die meisten deshalb bereits Anwalts- und Gerichtskosten scheuten, weil unverhältnismäßig.
Diese gesamten Verdachtsmomente werden noch erhärtet durch die zweite überraschende Kehrtwende im gerichtlichen Verfahren, der Information, dass der M 21 nun doch nicht über den Haydnweg entwässert werde.
In der Ratsvorlage V 10/0478-01 „Bebauungsplan „Blötter Weg/Hundsbuschstraße – M 21“ für die Sitzung am 8. Juli 2010 wird ausnahmslos die Entwässerung über den Haydnweg dargestellt. Unter, textliche Festsetzungen“ auf Seite 8 steht dann noch folgendes:
„ 11. Entwässerung
Der Haydnweg liegt im Plangebiet im Rückstau gefährdeten Bereich, daher sind entsprechende Maßnahmen zum Schutz bei der Planung zu berücksichtigen. Der Abwasserkanal im Haydnweg ist hydraulisch überlastet, deshalb muss bei der Ableitung des Niederschlagswassers von den Oberflächen ins Kanalnetz für eine geeignete Rückhaltung gesorgt werden.“
An keiner Stelle der mindestens 100-seitigen Vorlage wird aber auch nur angedeutet, dass das Baugebiet wegen der o.g. Probleme über den Blötterweg entwässert werden soll. Alle waren davon ausgegangen, dass mit „geeignete Rückhaltung“ bzw. „entsprechende Maßnahmen“ der vergrößerte Kanal gemeint war. Wenn nun die Stadt in ihrer Klageerwiderung darlegt, dass die Absicht der Entwässerung des M 21 über den Haydnweg „längst(!) verworfen worden“ sei, so hätte das bei der Beschlussfassung im Rat am 8. Juli auch in dem inzwischen rechtsgültigen Bebauungsplan stehen müssen.
Die Stadt begründet in ihrer Klageerwiederung die gravierende Änderung so:
„.., da die Geländetopografie eine Entwässerung in diese Richtung nur nach Durchführung umfangreicher Geländeaufschüttungen erlauben würde.“
Da sich an der Topografie in den 2 Jahren der B-Plan-Aufstellung nichts geändert hat, ist eine plötzlich ganz andere Entwässerung erst einmal unerklärlich. Zum zweiten lässt es Zweifel daran aufkommen, dass das gesamte Bebauungsplanverfahren vorschriftsmäßig durchgeführt wurde. Zum dritten legt es die Vermutung nahe, dass die urplötzliche Kanalbaumaßnahme des Hauptsammlers unter der Duisburger Str. ab Mitte August genau ab Blötterweg ursächlich mit der geänderten Entwässerung des M 21 zusammenhängt. Dazu auch
- 27.7.10: Chaos pur, in Mülheim a.d. Ruhr? Ganz besonders im wilden Westen der Stadt, in Speldorf: An der Rennbahn, am Fallwerk, an der Hansastr., am Depot, dazu die Sportplätze Blötterweg+Hochfelder Str., die im Schweinsgalopp zu Bauland werden sollen, die erneute Baustelle an der Monning uswuswusf.. Und jetzt die nächste Baustelle, wo vor weniger als 3 Jahren erst alles neu gemacht wurde. Mehr hier
Wäre die Sperrung dieser Hauptverkehrsstraße im Übrigen 3 Wochen vorher erfolgt, wären die vielen Rettungsfahrzeuge bei der Tragödie der loveparade nicht durchgekommen, die von ca. 17 Uhr bis 2 Uhr morgens ununterbrochen die Duisburger Straße als wichtigste verbliebene Achse benutzten. Zum Glück kam dieser GAU als Folge der chaotischen Mülheimer Planung nicht auch noch zu dem Duisburger Unglück dazu. Mehr dazu hier
Man muss sich allen Ernstes fragen, wie und wer denn in Mülheim Entscheidungen fällt, selbst wenn die zu einschneidenden Maßnahmen wie der Teil-Sperrung der Duisburger Str. führen. Ferner muss man sich fragen, was B-planverfahren mit viel Bürger- und Behördenbeteiligung sowie diversen Beschlüssen in Gremien wert sind, wenn irgendwer aus welchem Grund auch immer bereits wenige Tage nach dem letzendlichen Satzungsbeschluss selbst gravierende Änderungen vornehmen kann, was dann nur auffällt, wenn jemand vor Gericht geht. Und die zuständige Dezernentin weiß von überhaupt nichts, wie Frau Sander angeblich heute im Planungsausschuss! Unglaublich.
- Nach uns die Sintflut? Muss nicht sein! Der effektivste Sparvorschlag für den maroden Haushalt: Schickt Dezernentin Sander in die Wüste! Mehr dazu hier
Die gesamte Geschichte mutet an wie von einem anderen Kontinent irgendwo hinter Banania! Liegt Mülheim also inzwischen irgendwo zwischen Timbuktu und Tegucigalpa oder kurz hinter Anatolien am Rande von Usbekistan?
Doch im Ernst: Zwei Dinge zeigen derartig absurde Geschichten deutlich:
- Es ist allerhöchste Eisenbahn, das 2007 abgeschaffte Widerspruchsverfahren wieder einzuführen. Zumindest die peinliche Geschichte mit dem Alter des Kanals wäre im Widerspruchsverfahren bereits aufgefallen, nicht erst bei Gericht!
Die MBI haben die neue Landesregierung bereits mehrfach dazu aufgefordert. Mit diesem Fall werden die MBI den neuen Innenminister noch einmal auffordern, schnellstmöglich tätig zu werden und nicht irgendwann und irgendwie, wie es im Koalitionsvertrag sinngemäß steht. Mehr hier - Gebührenbereiche wie Abwasser, Müll und Straßenreinigung müssen wieder rekommunalisiert werden, vgl. hier, damit wenigstens die linke Hand weiß, was die rechte tut und das auch hinterfragen darf. Bei dem unkoordinierten Chaos zwischen medl und Tiefbauamt ist das alles nicht der Fall, wie u.a. die Friedrich- und die Duisburger Str. drastisch belegen.