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Verbotener Gebuehrenklau zur Haushaltssanierung?

  • NRhZ Nr. 332 vom 20.12.11: “Am 21. Dez. Prozesse gegen die Abwassergebühren 2011 der Stadt Mülheim. Zuvor erfolglose Beschwerde über die Untätigkeit der Staatsanwältin
  • 7.9.11: Auch 2012 will die Stadt Mülheim saftige Gebührenerhöhungen durchführen: Für Mülltonnen bis 10,2%, Winterdienst bis 42%, Straßenreinigung bis 14,9% und Abwasser gar um 17,7%. Die Gebührenkalkulationen sind aber alle nicht nachvollziehbar! Unglaublich die Begründung, man habe sich jahrelang verrechnet
  • 20.1.11: Klagen gegen die unzulässig überhöhten Abwassergebühren 2011? hier
    Mustervordruck
    zu Klagen gegen die Mülheimer Abwasserbescheide 2011 als -Datei (40 KB)
  • 28.12.10: Zwischen Weihnachten und Neujahr kam nun die Stellungnahme des RP zu der MBI-Beschwerde vom 15.10.10 wegen Überführung von über 5 Mio. € aus dem Abwasserbetrieb in die Stadtkasse. Der RP wiederholt die Haltung der Stadt, dass die Überschüsse des Abwasserbetriebes mit den Gebühren nichts zu tun hätten. Dabei lebt der Betrieb nur von den Gebühren. Mehr zur seltsamen RP-Auskunft weiter unten auf dieser Seite
  • 21.12.10: MBI-Strafanzeige gegen Verantwortliche der Stadtspitze wegen Veruntreuung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung und Irreführung der Öffentlichkeit sowie der Ratsmitglieder durch undurchsichtige und verfälschende Bilanzen zur Verschleierung der Veruntreuung hier oder als pdf-Datei (44 KB)
  • 2.12.10: Umweltausschuss: Bei allen Gebühren ruderte die Verwaltung zurück, doch an den Gebührenklau will sie nicht heran. Die Abstimmung dazu wurde wegen Beratungsbedarfs vertagt. Insgesamt auch bei Gebühren ein drunter und drüber!
  • 19.11.10: MBI-Beschwerdebrief an IM Jäger und RP Lütkes wegen unzulässiger und gesetzeswidriger HSK-Maßnahmen und Gebührenkalkulationen der Stadt Mülheim bei Abwassergebühren als pdf-Datei (28 KB)
  • 10.11.10: NRhZ Nr. 275: „Mülheimer Abwasser riecht stark nach Veruntreuung und deren Vertuschung: Gebührenkalkulation eine Zumutung, auch als pdf-Datei (54 KB)
  • 2.11.10: Umweltausschuss mit Hauptpunkt Gebühren 2011. Als Tischvorlage präsentiert die Verwaltung ihre Vorstellung der Gebührenerhöhungen in 2011:  Für Müllabfuhr 9,9% mehr, für Abwasserbeseitigung 7,4% mehr und  für Straßenreinigung 2,8%. Ob das erlaubt ist?
  • 15.10.10: MBI-Brief an IM Jäger und RP Lütkes wegen beschlossener unzulässiger HSK-Maßnahme/n der Stadt Mülheim zum Doppelhaushalt 2010/2011 mit der Aufforderung zur Überprüfung als pdf-Datei (29 KB).
  • Mehr zu den bedenklichen HSK-Maßnahmen Nr. 186 und 193 hier und zu Nr. 193 im folgenden

Anfang August 10 befürchtete der Bund der Steuerzahler in der WAZ, bankrotte Städte könnten z.B. über Erhöhung der Abwassergebühren versuchen, Finanzlöcher zu stopfen. Völlig richtig erklärt dazu das Umweltamt der Stadt Mülheim, dass dies grundsätzlich verboten wäre, vgl. WAZ-Artikel von heute weiter unten. Nur: Die Stadt Mülheim versucht es trotzdem!

Maßnahme Nr. 193 des HSK (Haushaltssicherungskonzept) der Stadt Mülheim lautet nämlich:
„Ausschüttung Abwasserbeseitigungsbetrieb“
.

Der akkumulierte Gewinn des rein städtischen Abwasserbetriebs beträgt laut HSK inkl. des Jahresergebnisses für 2008 satte 5,415 Mio. Euro. Das Geld soll in 4 Raten von je 1,35 Mio. in die Stadtkasse umgelenkt werden. Das ist eindeutig verboten. Auch Abwassergebühren müssen über einen separaten Gebührenhaushalt berechnet werden, und zwar jedes Jahr neu und kostendeckend! Wenn also Überschüsse vorhanden sind, müssen die Gebühren gesenkt werden! Basta, das ist Gesetzeslage!

Diese Form der widerrechtlichen Aneignung von Geldern, die die Stadt nur treuhänderisch zu verwalten hat, hat die Stadt beim Abwasserbetrieb bereits 2003 versucht und ist kläglich gescheitert, nachdem die MBI die Kontrollbehörden einschalteten.
Der o.g. Gewinn, besser Überschuss des Abwasserbetriebes, zeigt aber auch, dass die Erhöhungen 2006 und 2007 nicht gerechtfertigt waren, wie die MBI es damals auch vorrechneten. Dann aber die Überschüsse als Stadt kassieren zu wollen, ist dreist!

Interessant in dem Zusammenhang auch, dass bei der Festlegung der Gebühren für 2009 bzw. 2010 von diesen Überschüssen keine Rede war. Auch der Jahresabschluss 2008 war im Dez. 2009 angeblich noch nicht zu ermitteln. Das alles grenzt an Betrug zumindest am Abwasserkunden.
Nachdem die MBI auf die Unrechtmäßigkeit der Maßnahme Nr. 193 hingewiesen haben, wurde eine Entscheidung zu dem Punkt Ende April verschoben. Dennoch taucht er wieder in der neuen HSK-Liste des Doppelhaushalts auf, den der Kämmerer am 8.7. vorlegte.

Weil die Verwaltung sich seinerzeit auch über Jahre weigerte, die 2,7 Mio. Überschuss der Jahre 200 -2002 bei Müllgebühren an die Gebührenzahler zurückzugeben, vgl. hier, muss man langsam von böser Absicht ausgehen, denn Zufall kann es im Wiederholungsfall nicht sein!.
Gebühren für Müll, Straßenreinigung und Abwasser dürfen keine Verfügungsmasse des Kämmerers sein!

28.12.10: Zwischen Weihnachten und Neujahr kam nun die Stellungnahme des RP zu der MBI-Beschwerde vom 15.10.10 wegen Überführung von über 5 Mio. € aus dem Abwasserbetrieb in die Stadtkasse. Datiert auf 15.12., kam die Antwort auch nach 2 Monaten jedenfalls nicht vor der Ratssitzung am 16.12. Doch egal:

Der RP wiederholt die Haltung der Stadt, dass die Überschüsse des Abwasserbetriebes mit den Gebühren nichts zu tun hätten. Dabei lebt der Betrieb nur von den Gebühren.  Gebührenhaushalt und Abwasserbetrieb unterlägen unterschiedlichen Rechnungswesen, weshalb die Überschüsse des einen mit dem anderen nichts zu tun hätten.

Nur: Wo kommen die Überschüsse denn her? Logischerweise vom Gebührenaufkommen und dem dadurch bezahlten Anlagevermögen und von sonst nix!

Wenn die Überschüsse aber rein bilanztechnisch und damit fiktiv wären, könnten sie nicht als reales Geld an den Kämmerer überwiesen werden.

Kurzum: Die Stadtkasse entzieht dem Abwasserbetrieb Geld, das diesem dann beim Gebührenhaushalt fehlt. Wie nennt man das?

Auch der RP muss zugeben, dass ein Gebührenhaushalt separat vom städt. Haushalt und kostendeckend jedes Jahr neu aufgestellt werden muss. Doch dann versteigt der RP sich in eine abenteuerliche Argumentation:

Er behauptet, es wäre deshalb eine unerlaubte Subventionierung des Gebührenhaushalts, wenn die Überschüsse des Abwasserbetriebes in den Gebührenhaushalt einfließen würden.

Mit anderen Worten: Wenn die Stadt überhöhte Gebühren kassiert, macht der Betrieb, dessen Hauptaufgabe einzig in der Verwaltung des Gebührenhaushalts besteht, Überschüsse, die aber verbotenermaßen nicht mehr zurück zu den Gebühren dürften. Das hat was Absurdes bzw. es klingt wie eine Aufforderung an die Kommunen, die Bürger über Maß zu schröpfen, denn dann „müssten“ die Kommunen das Geld für sich behalten. Wer`s glaubt, …..

So ist das ganz sicher nicht gedacht gewesen von unseren Grundgesetzvätern.

Es ist ja auch kein Zufall, dass der hyperverschuldeten Stadt Mülheim dieser „Trick“ im Haushaltssichrungskonzept jetzt erst wieder einfiel, nachdem sie den Versuch in 2003 wieder ganz schnell rückgängig machen musste.

Auf die unseriosen Wirtschaftspläne, in der nur Ansätze (Prognosen) aufgelistet werden und auf die undurchsichtigen Bilanzen geht der RP übrigens mit keiner Silbe ein! Mehr dazu in der Beschwerde hier

Wozu gibt es eigentlich eine Mammutbehörde wie den RP als „Aufsichtsbehörde“, wenn diese versucht, alles zu decken? Eine Aufsicht sollte aber auch das Wohl der Bürger im Auge haben, oder?

Für die MBI ist und bleibt der Vorgang eine Veruntreuung von Geldern der Gebührenzahler!

  • Die zugehörige Strafanzeige hier

WAZ-Mülheim, 11.08.2010, Monique de Cleur
Finanzen: Abwasser leicht teurer


Jeder (Ab-)Wassertropfen kostet Geld. Bild: Oliver Müller

Ihren Streit ums Abwasser haben Mülheim und seine Bürger schon des öfteren vor Gericht ausgefochten. Dieses Jahr gibt es allerdings wenig Grund zur Klage: Gerade einmal 0,9 Prozent mehr Gebühren berechnet die Stadt.

  • Anm. MBI: Erst sollten die Abwassergebühren 2010 um 4,7% steigen. Als die MBI deutlich machten, dass alleine die Beibehaltung von 7% als kalkulatorischen Zinsen völlig überhöht ist, kam es zu einem gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und MBI, den Zissatz auf 6% zu senken, woraus sich bereits eine Senkung der Gebühren um 0,5% ergeben hätte, vgl. hier. Die Verwaltung rechnete neu und kam auf 0,9% Erhöhung, was dann beschlossen wurde. Wären die o.g. 5,4 Mio. € Überschuss berücksichtigt worden wie vorgeschrieben, hätten die Gebühren um ca. 5% gesenkt werden müssen!)

Das ist deutlich weniger als die landesweit höchste Teuerungsrate von 46,5 Prozent – aber auch nicht nur ein bisschen mehr als die 13 Prozent, um die andernorts die Gebühren sogar gesunken sind. Durchschnittlich scheint in NRW zu gelten: Steter Tropfen füllt die Kassen. Um 2,4 Prozent haben die Städte und Gemeinden im Mittel ihre Gebühren erhöht; auf 699,81 € pro Jahr. Was durch Mülheims Abflüsse fließt, kommt die Einwohner also verhältnismäßig preiswert zu stehen: 538,30 € werden hier fällig. Sämtliche umliegenden Nachbarstädte sind teurer: Duisburg verlangt exakt zehn Cent mehr, Essen kassiert jährlich 617,80 € und Oberhausen 581 €.

„Sie können die Kommunen nicht mit einander vergleichen“, erklärt Gabriele Wegner, stellvertretende Leiterin des Umweltamts, das Preisgefälle binnen weniger Kilometer. „Es gibt keine zwei identischen Positionen.“ Grund dafür seien Unterschiede bei Betriebskosten, Organisationsformen, Tarifentwicklungen, Investitionsvolumen und weiterem.

Dass die Stadt das Haushaltsloch zum Anlass nehmen könnte, um per Gebührenerhöhung die eigene Kasse auf Kosten von Ebbe in jener der Bürger zu fluten, muss übrigens niemand befürchten. Wegner beruhigt: „Natürlich braucht Mülheim Geld, aber Geld erwirtschaftet man nicht über Gebühren. Gebühren und Gewinne sind Begriffe, die passen nicht zusammen.“ Dafür sorgt schon ein Gesetz, das den Kommunen vorschreibt, sie kostendeckend zu erheben: Plus und Minus sind nicht erlaubt.

Trotzdem bemängelt der Bund der Steuerzahler NRW in seiner aktuellen Statistik, dass 146 Städte und Gemeinden im Land ihre Gebühren auf Grundlage einer Theorie berechnen. Dafür, dass vielleicht irgendwann einmal irgendwo in der Stadt ein defektes Kanalrohr ausgetauscht werden muss, zahlt der Bürger heute schon. Auch Mülheim rechnet auf diese Weise statt auf Basis des tatsächlich anfallenden Abwassers. Wegners Erklärung lautet: „Würde man das nicht tun, würden die Kosten in dem Jahr, in dem wir tatsächlich einen neuen Kanal bauen müssen, derart in die Höhe schießen, dass die Gebühren explodieren würden.“. Süffisant fügt sie hinzu: „Und dann haben wir richtig Spaß mit dem Bund der Steuerzahler.“

Mehr zu Mülheimer Gebühren speziell für Abwasser

  • Perspektivloses HSK 2010 hier
  • zu Mülheimer Abwassergebühren hier
  • zu Klagen gegen Abwassergebühren hier
  • zu unsauberen Gebührenkalkulationen hier
  • zum dreisten und nach MBI-Intervention gescheiterten Versuch des Gebührenklaus bei Abwasser 2003 hier
  • zu völlig intransparenten Gebührenbescheiden hier
  • Nov. 10: Skandalöse gesetzeswidrige Gebührenabzocke in Mülheim!? hier oder in
    NRhZ Nr. 275: „Mülheimer Abwasser riecht stark nach Veruntreuung und deren Vertuschung: Gebührenkalkulation eine Zumutung„, auch als pdf-Datei (54 KB)