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Klagen gegen überhöhte Abwas-sergebühren vom Verwaltungs-gericht abgeschmettert


Weihnachten 2011: Gebührenabzocke? Ein fauliges „Weihnachtsgeschenk“ des Verwaltungsgerichts für überschuldete Städte?! Verwaltungsgericht erklärt die Entnahme von Überschüssen aus dem Abwasserbetrieb durch die Stadt für rechtens. Mehr hier

21.12.11: Mündliche Verhandlung zu den Musterprozessen gegen die Abwassergebühren 2011 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf. Mehr zu den Abwasserklagen s.u.
NRhZ Nr. 332 vom  20.12.11: “Am 21. Dez. Prozesse gegen die Abwassergebühren 2011 der Stadt Mülheim. Zuvor erfolglose Beschwerde über Staatsanwältin

15.12.11: Beschluss der drastischen  18,3%-Gebührenerhöhung für Abwasserbeseitigung 2012 im Rat der Stadt durch SPD und CDU. Mehr hier
13.9.11:
MBI-Antrag für den Rat am 6.10.11  zur Rücküberführung der Abwasser-Überschüsse, die gemäß der HSK-Maßnahme Nr. 193 zum Etat 2010/11 in die Stadtkasse gehen sollten, wieder in den Gebührenhaushalt
7.9.11:
Auch 2012 will die Stadt Mülheim saftige Gebührenerhöhungen durchführen: Für Mülltonnen bis 10,2%, Winterdienst bis 42%, Straßenreinigung bis 14,9% und Abwasser gar um 17,7%. Die Gebührenkalkulationen sind aber alle nicht nachvollziehbar! Unglaublich die Begründung, man habe sich jahrelang verrechnet, was zu Unterdeckungen geführt habe

24.6.11: Seit fünf Jahren berechnet die Stadt Oberhausen die Müllgebühr auf einer inzwischen ausgeurteilten rechtswidrigen Grundlage. Geld zurück gibt es für die meisten Bürger aber nicht: Die Stadt muss nur rund 30 klagenden Einwohnern die zu viel gezahlten Gebühren erstatten.

30.5.11: Alle bis auf 10 der mehrere hundert Kläger gegen die Mülheimer Abwassergebühren haben nun das bereits dritte Schreiben des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG) bekommen mit der Aufforderung, den „Vergleichs“vorschlag des Gerichts zu unterschreiben. Die insgesamt 11 Punkte, die die Kläger unterschreiben sollen, sind z.T. als bürokratisches Beamtendeutsch schwer verständlich. Deshalb hier einige Anmerkungen:

Um nicht hunderte Male das exakt gleiche Verfahren durchzuführen, führt das Gericht Musterklagen durch, weil in Deutschland Sammelklagen nicht wirklich erlaubt sind. Dafür unterschreiben die anderen Kläger den „Vergleich“ und die Stadt ist verpflichtet, den Gerichtsausgang auf alle nicht-Musterkläger anzuwenden, z.B. Aufhebung der Bescheide und Geld-Rückzahlung, ebenso ggfs. die von den Klägern vorgestreckten Prozesskosten.

Nachdem etliche Kläger nicht einverstanden waren, ihren Prozess zugunsten eines einzigen Musterverfahrens – möglicherweise ohne Urteil ob eines Vergleichs o.ä. – zu beenden, hat das VG nachgebessert: Es gibt nun 10 Musterverfahren und selbst wenn es in keinem ein Urteil gäbe, kann jeder andere Kläger wieder in ein Verfahren einsteigen! Das ist ein deutliches und unübliches Entgegenkommen des VG.

Die MBI empfehlen die Annahme dieses nun nur noch vorläufigen „Vergleichs“ zumindestens jedem, bei dem kein Rechtsschutz die Kosten trägt. Die Chancen, dass dieser Prozess möglicherweise bereits beim VG Düsseldorf gewonnen wird, stehen zudem ausgesprochen gut.
Im Umweltausschuss letzte Woche berichtete z.B. Umweltamtsleiter Zentgraf von einem neueren OVG-Urteil, wonach die Kommunen bei den Bilanzen und Kalkulationen zu Abwasser verpflichtet sind, ab nun Soll- und Ist-Zahlen gegeneinander zu stellen! Bisher hatte auch die Stadt Mülheim nur Soll-Zahlen mit Soll-Zahlen verglichen und damit z.B. Gebühren“unter“deckung mit begründet. Immer wieder hatten die MBI dies bemängelt, was aber bisher in den Mülheimer Gremien einfach nicht interessierte!

Einer der Musterkläger, der selbst über 35 Tätigkeit als Leiter des Finanz- und Rechnungswesens bzw. des Konzerncontrollings der RWTÜV tätig war, hat einen dezidierten Brief an seinen Anwalt geschickt und u.a. diesen Punkt herausgearbeitet. Die Stadt wird u.E. mit ihren bisherigen unseriösen Kalkulationen allerspätestens beim OVG chancenlos sein und die rechtswidrige Überführung von Gebühren in den Stadtsäckel unterlassen müssen. 10 Musterkläger sind auch eine Gewähr, dass beim VG nicht irgendwelche Vergleiche abgeschlossen werden, die wie vor Jahren bei den Müllgebühren die Problematik als solches dann außer acht lassen. Einige Kläger werden ggfs. auf Urteilen bestehen, um Revision beim OVG einlegen zu können. Das weiß inzwischen auch das VG und deshalb ist bereits dort mit einem Urteil gegen die „ungebührliche“ Gebührenpraxis zu rechnen!

7.4.11: Viele Abwasserklagen und der sehr dürftige städtische Standpunkt. Mehr dazu weiter unten
20.3.11: Etliche Kläger erhielten Schreiben vom Verwaltungsgericht folgenden Inhalts: “Auf Grund der Vielzahl der gegen die Abwassergebührenbescheide der Beklagten für das Veranlagungsjahr 2011 erhobenen Klagen mit derselben Sach- und Rechtslage erwägt das Gericht, ein Verfahren als Musterverfahren durchzuführen und die übrigen Verfahren in prozessualer Hinsicht durch Klagerücknahmen zu beenden mit der Folge, dass die Verfahrenskosten zunächst die die Kläger tragen. Die Beklagte hat sich gegenüber dem Gericht mit einem derartigen Verfahren einverstanden und insoweit bereit erklärt, sämtliche Verfahren entsprechend dem Ausgang des Musterverfahrens abzuwickeln. Die endgültige Kostentragungspflicht würde sodann an dem Ausgang des Musterverfahrens ausgerechnet. Sollte Bereitschaft zum o.g. Vorgehen bestehen, würde das Gericht einen entsprechenden Vergleichsvorschlag unterbreiten.”
11.2.11: Auch Haus und Grund wird gegen die unzulässig überhöhten Abwassergebühren klagen. Wer sich dieser Klage anschließen will, kann Anwalt Bortloff aus Düsseldorf anrufen. Tel: 0211 – 49 76 37 0. Wer ohne Anwalt klagen will: Bis 17. bzw. 18. Feb., je nachdem wann der Bescheid jeweils ankam, Brief oder Fax oder beides an Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionsstr. 39, 40213 Düsseldorf, Fax: 0211-8891-4000.

  • Mustervordruck zu Klagen gegen die Mülheimer Abwasserbescheide 2011 als -Datei (40 KB)

Die Abwasserbescheide 2011 der Stadt Mülheim sind in der Woche ab 17. Jan. gekommen. 5,2% Erhöhung für Schmutzwasser und über 3% für Niederschlagswasser, macht im Schnitt ca. 4,8% Gebührenerhöhung. Weil aber 5,4 Mio. € akkumulierte Überschüsse aus dem Abwasserbetrieb in den städt. Haushalt überführt wurden/werden sollen, ist diese Erhöhung nicht zulässig. Sie soll dagegen zu weiteren 2,85 Mio. € Überschuss führen, die nahezu einzig aus der erneuten Gebührenerhöhung kommen sollen. 4,8% Gebührenerhöhung bedeuten mind. 2 Mio. Mehreinnahmen, also fast der Wert der geplanten Überschüsse. Die bisherigen über Jahre akkumulierten Überschüsse hätten dagegen zu einer Gebührensenkung von mind. 13% führen müssen (bei ca. 40 Mio. prognostiziertem Gesamt-Gebührenbedarf) und ebenso entspricht die Erhöhung 2011 einzig zur Erzielung weiterer Überschüsse eindeutig nicht den Vorschriften! Abwassergebühren müssen nämlich kostendeckend einmal pro Jahr berechnet werden, d.h. sie dürfen nicht zu Überschüssen führen, die dann auch noch dem vom Gebührenhaushalt völlig unabhängigen städt. Haushalt zugeführt werden!

Deshalb haben die MBI Strafanzeige wegen Veruntreuung von Geldern des Gebührenhaushalts gestellt gegen die Verantwortlichen der Stadt, sprich OB, Kämmerer, Umweltdezernentin, Umweltamtsleiter und Leiter des Abwasserbetriebes. Unabhängig davon kann natürlich jeder Gebührenzahler selbst überlegen, ob er/sie gegen den Gebührenbescheid 2011 für Abwasserbeseitigung der Stadt Mülheim Klage einreicht. Die Chancen sind sicherlich bestens, weil die Stadt mit der illegalen Entnahme von überschüssigen Geldern des Abwasserbetriebes deren Existenz zugegeben hat. In den vergangenen Jahren wurden diese immer verschleiert, indem nie wirkliche Jahresabschlüsse in die Gebührenkalkulation einflossen, sondern immer nur die Ansätze, sprich Prognosen, verschiedener Jahre gegenüber gestellt wurden. Der Abwassergebührenbedarf setzt sich neben Abschreibungen im wesentlichen aus Verbandsbeiträgen (an die Wasserverbände, hauptsächlich Ruhrverband), Betriebsführungskosten (an die medl/SEM) und kalkulatorischen Zinsen zusammen. Die ersten beiden sind feste Größen, die auch nachprüfbar sind. Die kalkulatorischen Zinsen aber werden für 2011 mit 6% angesetzt, obwohl die real zu zahlenden Zinsen etwa für Kanalbauinvestitionen 2010 mit ca. 2,5% historisch auf Tiefstand waren und auch absehbar für 2011 weit unter 6% liegen werden. Mit diesem „Trick“ berechnet die Stadt einen Gebührenbedarf 2011 von fast 3 Mio. mehr, als real in der Prognose benötigt werden. So entstanden und entstehen dann Überschüsse aus dem überhöhten Gebührenaufkommen, die sich die Stadt einverleiben möchte bzw. bei den Überschüssen bis Ende 2009 auch bereits tut! Das aber ist eindeutig unzulässig, weil der Gebührenhaushalt jedes Jahr kostendeckend und völlig separat vom städtischen Haushalt aufzustellen ist. Dabei müssen Überschüsse wie die o.g. akkumulierten 5,4 Mio. € innerhalb von maximal 3 Jahren in dem Gebührenbedarf mit angerechnet werden, müssen also in Mülheim zu Gebührensenkungen verwandt werden.

Zusammengefasst: Die Abwassergebührenerhöhung 2011 ist nicht gerechtfertigt, weil sie einzig zur Erzielung von Überschüssen des Abwasserbetriebes dient, nicht aber dazu, den Gebührenhaushalt 2011 kostendeckend zu gestalten. Die unzulässig entnommenen 5,4 Mio. Überschüsse der Vorjahre bis inkl. 2009 hätten zu einer Gebührensenkung von ca. 13% verwandt werden müssen. Wer also gegen den Gebührenbescheid 2011 klagen will, sollte den Unterschied von ca. 18% einklagen bzw. mind. 15%, um eine gewisse Karenz von über 1 Mio. € zu gewähren.
Anwalt Bortloff hat nach Sichtung der Unterlagen sogar ca. 30% unzulässig überhöhte Abwassergebühren errechnet. Seine Berechnungen sind sehr detailliert und schlüssig. Da wird die Abzockerstadt Mülheim aber Rechtfertigungsprobleme bekommen, die auch das Verwaltungsgericht schwerlich wird ausbügeln können!

Viele Mülheimer Abwasserklagen und der sehr dürftige städtische Standpunkt

Anfang April 2011: Viele Mülheimer Kläger gegen die Abwassergebühren 2011 erhielten innerhalb weniger Tage 2 Schreiben vom Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf. Darin schlägt das VG vor, wegen der Vielzahl gleicher Klagen eine Musterklage zu akzeptieren und seine Klage dem Ergebnis unterzuordnen. Grundsätzlich erscheint der Vorschlag des VG sinnvoll, denn die deutsche Gerichtsbarkeit lässt keine Sammelklage zu, wie sie bei den Mülheimer Abwasserklagen das einzig Sinnvolle wären.

Das VG hätte mangels Sammelklagemöglichkeit hunderte von immer gleichen Verhandlungen ansetzen müssen, was absurd wäre. Einige Kläger werden aber wohl dem Angebot des VG nicht folgen, um sich die Möglichkeit der Revision nicht zu nehmen, je nachdem was und wie der vom Gericht ausgesuchte Musterkläger beschieden oder verglichen wird. Daraufhin hat das VG „nachgebessert“. Es wird nun mehrere Musterklagen betreiben, um das Risiko zu minimieren. Gleichzeitig wird die Stadt verpflichtet, das Verfahren anderer Kläger für den Fall ohne gerichtliche Entscheidung in Musterverfahren (Vergleich, Klagerücknahme o.ä.) danach wieder zuzulassen.

Bekanntlich geht es bei allen Klagen vor allem darum, dass die Stadt Mülheim unerlaubtermaßen 5,4 Mio. € Überschuss aus dem Abwasserbetrieb in den städtischen Haushalt überführte, obwohl die Gebühren völlig getrennt vom städt. Haushalt geführt und jedes Jahr kostendeckend berechnet werden müssen. Ohne diesen „Gebührendiebstahl“ hätten die Gebühren deutlich gesenkt werden müssen, doch Mülheim hat sie sogar noch erhöht, um im Abwasserbetrieb weitere Überschüsse zu machen. Die Stadt als Treuhänder der Gebühren hat hier unerlaubt in fremde Kassen gegriffen. Deshalb haben die MBI Strafanzeige wegen Veruntreuung gestellt.

Das Rechtsamt der Stadt hat inzwischen auch eine Klageerwiderung beim VG eingereicht, die fast allen Klägern zugestellt wurde. Darin schreibt Frau Mackels i.A. u.a.:

„Der handelsrechtliche Abschluss des Abwasserbeseitigungsbetriebes hat in den letzten Jahren Gewinnvorträge angesammelt, die liquide von seiner Mutter, nämlich der Stadt Mülheim an der Ruhr, vorfinanziert wurden. Diese Überschüsse des Sondervermögens sollen nunmehr im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes an die Stadt ausgeschüttet werden.“

Mit anderen Worten: Die Stadt habe Jahr für Jahr Geld in den Abwasserbetrieb eingezahlt, die jetzt zurückgezahlt würden.

Wie bitte? Wer soll das denn nachvollziehen können?

Der Eigenbetrieb Abwasser lebt fast ausschließlich von den Gebühreneinnahmen. Diese müssen jedes Jahr kostendeckend berechnet werden. Warum sollte der Kämmerer Jahr für Jahr Geld hinein geben, das sich dann auf 5,4 Mio.€ akkumulieren kann, ohne dass z.B. die bankrotte Stadt sich „ihr“ angebliches Geld am Ende jeden Jahres vorher zurückholt hätte?

Außerdem hätte dann Jahr für Jahr diese „liquide“, angebliche „Vorfinanzierung“ sowohl im städt. Haushalt wie in den Bilanzen des Abwasserbertriebes aufgeführt sein müssen. Ist aber nicht aufzuspüren. Eine oder mehrere Fundstellen hat das Rechtsamt auch seiner Behauptung eben nicht hinzugefügt. Wie auch?

Da hilft es auch nicht, dass Frau Mackels den RP als Zeugen zu Hilfe ruft, der irrigerweise auf die MBI-Beschwerde hin sich zu der Aussage verstiegen hatte, die Verwendung der Überschüsse des Abwasserbetriebes für die Gebührenkalkulation stelle eine unerlaubte Subventionierung der Gebühren dar. Warum die Aufsichtsbehörde sich zur Unterstützung der Stadt auf eine solche Argumentation eingelassen hat, ist bzw. war nicht nachvollziehbar.

Der Fall als solches ist nämlich glasklar. Die Stadt hat sich real und „liquide“ Gelder des Abwasserbetriebes angeeignet, die aus Gebühren stammen und dort verbleiben müssen. Diese bedenkliche Transaktion taucht nachweislich als HSK-Maßnahme 193 in den Bilanzen der Stadt auf, anders als die o.a. angebliche und ohnehin funktionslose „Vorfinanzierung“.

Das VG wird nun zumindest für die hunderte von Klägern entscheiden müssen, dass dies nicht zulässig war.

P.S.:
Zumindest aber ist den Bescheiden 2011 endlich eine kurze Information und Begründung beigefügt. In der Vergangenheit waren die Bescheide eher reine Zahlungsbefehle. Selbst die Information, ob und wie die Gebühren erhöht wurden oder nicht, fehlte gänzlich. Über Jahre hatten die MBI transparentere Bescheide beantragt, bis im Dez. 2009 der Rat diese Selbstverständlichkeit endlich beschloss. 2010 sah die Verwaltung sich noch außerstande, den Beschluss umzusetzen. Auch die Begründung für die Erhöhung 2011 ist sehr dürftig und kaum nachvollziehbar, dennoch ein deutlicher Fortschritt, dass dem Gebührenzahler überhaupt etwas erklärt wird. Vielleicht lobt ja auch jemand mal die MBI für ihre Hartnäckigkeit in dem Punkt mit den transparenteren Gebührenbescheiden. Zur Erinnerung die MBI-Anträge dazu seit 2007

Bemerkungen zu evtl. Klagen beim Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf gegen die Abwassergebühren 2011 der Stadt Mülheim.

Mit Datum vom 15. Jan. verschickte die medl/SEM im Auftrag der Stadt die Gebührenbescheide Abwasser für 2011. Die Gebühren für Normalhaushalte sind um mind. 18% höher, als das vorgeschriebene Kostendeckungsprinzip dies erfordern bzw. zulassen würde, s.o..  Da die neue Landesregierung das von der Vorgängerregierung 2007 abgeschaffte Widerspruchsrecht der Bürger trotz anderslautender Versprechungen bisher nicht wieder eingeführt hat, bleibt dem Gebührenzahler nur die Möglichkeit, binnen 1 Monats nach Erhalt des Bescheides Klage beim VG einzureichen, wenn er diese unzulässige Abzocke nicht hinnehmen möchte. Es  kann aber nur jede/r einzelne Klage gegen die Gebührenbescheide einreichen und muss mind. 75 € für Gerichtskosten vorstrecken, damit das Verfahren überhaupt angenommen wird. Weil Sammelklagen o.ä. so ohne weiteres in Deutschland nicht zugelassen sind, setzt das VG dann ggfs. hunderte getrennter Verfahren für immer dasselbe an, verschickt hunderte Male das gleiche und setzt ggfs. ebensoviele Termine an. Das wird dann ziemlich absurd. Doch egal: Jede/r einzelne kann klagen, mit oder ohne Anwalt.

Bereits gegen die Abwassergebühren 2006 gab es ca. 75 Mülheimer Kläger, mit z.T. unterschiedlichen Anwälten oder ohne. Diese Verfahren wurden von der Richterin Isenberg deutlich unwillig und sehr einseitig geführt.  RA Wesener stellte auch einenBefangenheitsantrag, der vom VG leider abgelehnt wurde.

  • mehr zu den Klagen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Mülheimer Abwasserbescheide 2005, 2006 und 2007 hier

Es gab parallel auch mehrere Klagen gegen die überhöhten Mülheimer Müllgebühren, in denen eine andere Richterin objektiver an die Dinge heranging und den Klägern recht gab. Leider ließ sich Anwalt Wesener auf den Vergleich ein, dass den Klägern Gebühren und Unkosten erstattet wurden. Damit war das Unrecht für das Gros der Gebührenzahler leider vom Tisch.

Kurzum: Die Erfahrungen bei Gebührenklagen mit dem VG Düsseldorf waren alles andere als verbraucherfreundlich. Deshalb muss man vorab die Frage stellen, ob und inwieweit die Bedingungen für eine Klage bei dem gleichen VG gegen die offensichtlich überhöhten Abwassergebühren 2011 günstiger sind als damals. Die MBI meinen, dies bejahen zu können, denn

  1. ist Frau Isenberg inzwischen im Ruhestand
  2. sind die Ausgangsbedingungen einer Klage jetzt deutlicher, nachdem die Stadt durch Vereinnahmung der 5,4 Mio. € Überschüsse deren Existenz nachweislich dokumentiert und die Gelder darüber hinaus dem Gebührenhaushalt entwendet hat. Bei den Klagen 2006ff. konnte das nur vermutet, aber nicht letztendlich bewiesen werden, solange das VG eben keine genauere Aufschlüsselung verlangte, was Frau Isenberg verweigerte.
  3. egal welche/r Einzelrichter/in das Verfahren durchführt, muss er/sie sich vornehmlich mit der grundsätzlichen Frage befassen, ob der Kämmerer Gebühren zur Haushaltssanierung nutzen darf oder nicht und das ist gesetzesmäßig eindeutig geregelt, so dass selbst eine Richterin Isenberg der Stadt keine goldenen Brücken mehr bauen könnte

Wer also gegen die Abwassergebühren 2011 klagen will, sollte möglichst schnell seine Rechtsschutzversicherung befragen, ob sie Klagekosten tragen würde. Wenn keine Musterklage o.ä. zustande kommt, kann jede/r Klagewillige immer noch überlegen, ob er/sie Klage mit oder ohne Anwalt einlegt usw..

Letzter Termin zur Einreichung der Klage war der 17. oder 18. Feb., je nachdem wann der Gebührenzahler im Einzelfall den Gebührenbescheid erhalten hat. Unabhängig von einer Klageeinreichung muss aber bis dahin zumindest die 1. Rate der Gebühren an die Stadt vollständig gezahlt werden. Anders als z.B. bei Gas- oder Stromkosten darf der Gebührenzahler keine Zahlung kürzen, so unrechtmäßig die Forderung auch sein mag. Er kann das Geld nur bei Gericht zurück erstreiten. Auch dabei zeigt sich, dass eben Gebühren wie bei Abwasser gänzlich anders geregelt und zu behandeln sind. Auch deshalb darf eine Kommune die Gebühren nicht absichtlich überhöhen, um vom dadurch entstandenen Überschuss z.B. städt. Schulden zu tilgen. Diese grundsätzliche Frage wird gerichtlich geklärt bzw. festgestellt werden müssen.

Bisher sind im Übrigen wenige Kommunen dabei derart offen und dreist mit Gebührenmissbrauch umgegangen wie Mülheim. Wenn das hier durchgeht, werden andere Kommunen sicher dem Beispiel folgen. Damit wäre der Willkür aber Tür und Tor geöffnet. Inwieweit z.B. auch das Landesverfassungsgericht mit der grundsätzlichen Gebührenfrage befasst werden sollte, bleibt zu prüfen.

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  • Dez. 2010: MBI-Strafanzeige wegen Gebührenveruntreuung hier,
    das Originalschreiben an die STA als pdf-Datei (44 KB)
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  • Anfang Nov. 10: Skandalöse gesetzeswidrige Gebührenabzocke in Mülheim!? hier
  • Aug. 10: “Verbotener Gebührenklau zur Haushaltssanierung?” hier
  • MBI-Beschwerdebrief vom 19.11.10 an IM Jäger und RP Lütkes wegen unzulässiger und gesetzeswidriger HSK-Maßnahmen und Gebührenkalkulationen der Stadt Mülheim bei Abwassergebühren als pdf-Datei (28 KB)
  • MBI-Brief an IM Jäger und RP Lütkes vom 15.10.10 wegen beschlossener unzulässiger HSK-Maßnahme/n der Stadt Mülheim zum Doppelhaushalt 2010/2011 mit der Aufforderung zur Überprüfung als pdf-Datei (29 KB)
  • März 10: Perspektivloses HSK 2010 der Stadt Mülheim, u.a. weil Gebühren für Abwasser oder Straßenreinigung zur Haushaltssanierung missbraucht werden sollen. Mehr hier
  • zum dreisten und nach MBI-Intervention gescheiterten Versuch des Gebührenklaus bei Abwasser 2003 hier