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Mülheim drunter und drüber?!

Wie sich die Zeiten ändern …..

Neulich in Mülheim, kurz vor den Kommunalwahlen am 30.8.2009

Und zu Weihnachten 2010 bereits alles viel ärmlicher

Ruhrbania desolata, Fachhochschule mit ungeklärter Interimslösung, Kaufhof mit ungeklärter Zukunft, Innenstadt mit Riesenkrise, neue Betonwüste auch am Ende der Nordbrücke, Stadtteilzentrum Speldorf kaputt, Endlos-Skandal Fallwerk Weseler Str., Spielhallen-Wildwuchs, Baustellenchaos, absurde Kanalbaugeschichten rund um die Umwandlung des VfB-Stadions in Wohnbauflächen, unklare Naturbad-Zukunft, völlig unklare Schulenzukunft, schwachsinnige neue Parkgebührenregelung, insbesondere der Stadthallenparkplatz, ungeklärte Zukunft der Obstwiese in Menden und des Ackers Tilsiter Str./Oppspring, Zukunft Jugendherberge unklar, Zukunft Bücherbus unklar, Zukunft Feuerwehr mit Fragezeichen, weil nagelneu sofort weiterverkauft uswusf……… ganz unabhängig von dem unvermeidlichen Nothaushalt.

Mülheim Drunter und Drüber?!

  • 15.3.11: MH am Scheideweg und aus der Kurve geraten!? hier

Im Planungsausschuss am 15.3.2011 ging es außer um den von SPCDFU erneut abgelehnten Moratoriumsantrag zu Ruhrbania (mehr hier) und dem wiederum verschobenen Ausstiegsbeschluss zum B-Plan „Mendener/Bergerstr.“ (vgl. hier) noch um etliche weitere MBI-Punkte:

  1. MBI-Antrag zu planungsrechtlichen Grundlagen des Fallwerks Weseler Str., womit die Lärm- und Erschütterungsgutachten künstlich heruntergerechnet wurden. Mehr hier
  2. Die Firma ten Brinke aus Bochholt war in den vergangenen Jahren an vielen Mülheimer Bauprojekten beteiligt. Nun ist die Firma im Zusammenhang mit den BLB-Korruptionsskandalen ins direkte Visier der Staatsanwaltschaft gelangt wegen massivem Betrugsverdachts u.a. beim Bau des Kölner Polizeipräsidiums. Ten Brinke möchte in Mülheim u.a. auch noch am Hantenweg in höchst sensiblem Außenbereich bauen, ebenso am Kuhlendahl, wofür am Di. ein B-Plan V 11(v) eingeleitet werden soll. Die MBI fragen deshalb nach, ob Projekte der Firma nicht auf Eis gelegt werden müssten! Mehr hier
  3. Erneute MBI-Anfrage zu dem Kahlschlag zwischen Rennbahn und Duisburger Str. vor und oberhalb des neuen Golf-Übungsplatzes von Herrn Schmitz, und zwar auch in Ausgleichsflächen für die seinerzeitige Zerstörung des Landschaftsschutzgebietes an der Ruhrorter Str. neben VW Schultz. In 4 Sitzungen hat die Verwaltung bereits die Auskunft verweigert! Skandalös! Mehr hier
  4. Anfrage zu Umbauarbeiten im 1. und 2. Obergeschoss der Stadthalle im Seitengebäude entlang der Schlossbrücke
  5. Anfrage zur Zukunft von Gebäude und Gelände der leerstehenden Fabrik Hammann zwischen Hansastraße und Lutherstraße

Zu 1.
Der Amtsleiter trug u.a. vor, dass die Wohnhäuser Eltener Str. und Hofackerstr. bis zu Nr. 36a als WA (allgemeines Wohngebiet) behandelt werden müssen. Das bedeutet, dass all die diversen Lärm- und Erschütterungsgutachten der letzten Jahrzehnte falsch zu Ungunsten der Wohnbevölkerung waren! Ebenso hat die Dezernentin noch im Umweltausschuss am 31.1. einfach so drauf los beschwichtigt, halt wie so oft.

Zu 2.
in Mülheim soll es Korruptionsprävention geben, auch wenn das bisher keiner so richtig bemerkt hat. Zumindest gibt es verschiedene besetzte Stellen dafür. Die mit dem BLB-Skandal verbandelte Fa. ten Brinke ist eine andere Tochter als die, welche demnächst am Kuhlendahl Häuser in die Grünbereiche setzen dürfen soll.

Zu 3.
die gesamte Verwüstung rund um die neue Golfanlage war ungenehmigt und ungesetzlich. Nun wurde ein Ordnungsverfahren eingeleitet. Man glaubt das alles kaum.

Zu 4.
Die Umwandlung der Wohnungen in Büroraum ist weit fortgeschritten, doch die Nutzungsänderungen wurden erst am Di. beschlossen. Die vorherigen Abbrucharbeiten hätten nicht beantragt werden müssen, hieß es. Na denn, alles Kasperle?

Zu 5.
Liegt eine Bauvoranfrage für Altenwohnungen mit Pflege vor. Das Gebäude steht z.T. unter vorläufigem Denkmalschutz und die notwendige Bauleitplanung ist noch ungeklärt.

Der scheidende Innenstadt“manager“ Fischer stellte stundenlang neue Hinweisschilder für die Innenstadt vor, sinnlose Geldverschwendung ähnlich dem seinerzeitigen Einkaufsführer für 30.000 Euro rein für den Papierkorb. Doch die MST darf in dieser Stadt Geld verballern, wie sie lustig ist.

Beschlossen wurde noch der Baubeschluss „Ruhrpromenade“ von Hafenbecken bis Bahnstr. für mind. 3 Mio.. Was dolles wird das nicht.

Außerdem wurden 3 B-Pläne eingestellt, deren Inhalte schon lange mausetot sind. Zum einen der B-Plan M 12 „Am Bahnhof Broich/Schloßberg“, eingeleitet am 13.4.1984. Nun gibt es schon seit Jahrzehnten die Eisenbahnlinie nach Saarn nicht mehr und auch keinen Bhf Broich und vor allem ist seit 1990 die U-Bahnstrecke West gestorben. Auch die MüGa hat in Teilen des M 12 völlig andere Realitäten geschaffen. Dass der B-Plan aber erst jetzt endgültig eingestellt werden soll, ist eigentlich nicht erklärlich.

Und der B-Plan „Eichholzstr./Wenderfeld – C21“, weil die meisten Eigentümer ihre Gärten nicht zu Bauland machen wollten.

Ebenso der Vorhabenbezogene B-Plan I 30(v) „Viktoriaplatz/Innenstadt 30(v)“, am 11.12.2001 einzig gegen die MBI-Stimmen eingeleitet und nach der Bürgerversammlung am 10.01.2002 vom Vorhabenträger, der Imoba des Häute- und Immobilienhändlers Schafstall nicht weitergeführt. Der wollte damals sein Cafe Alex, ein sog. Systemcafe, mitten in die Fläche Schloßstr./unterer Viktoriaplatz setzen. Eine typische Luftnummer, dem dennoch alle außer den MBI in einer extra dafür anberaumten Sondersitzung zustimmten. Damals war Schaftall noch größer im MH-Geschäft, ähnlich wie Hoffmeister heute. Doch egal, der Alex war bereits 1 Monat später ins Totenreich von Manitou übergegangen. Warum es aber 9 Jahre dauerte, um die längst verweste Leiche zu begraben, ist ebenfalls von der Sache her nicht erklärlich.

Dann beschloss der Planungsausschuss noch der „Verlängerung der Frist zur Durchführung des Vorhabenbezogenen B-Plans L 14(v) „Mergelstr./Neptunweg“. Als vorhabenbezogener B-Plan sollte er innerhalb von 5 Jahren nach Rechtskraft des L 14(v)umgesetzt sein, also zum 15.3.2011. In der Vorlage ist zu lesen:„Der Vorhabenträger, Herr Wolfgang Zimmermann, teilt mit, dass sich aufgrund der schwierigen Marktlage und der schlechten Nachfrage die Vermarktung der geplanten Eigentumswohnungen und somit das Vorhaben insgesamt verzögert. …. Wie der Vorhabenträger mitteilt, befindet sich der zweitletzte Bauabschnitt der Gebäude mit Eigentumswohnungen in der Rohbauphase.“
Der Planungsausschuss hat zugestimmt, die ablaufende 5-Jahresfrist um 2 Jahre zu verlängern.

Die „schwierige Marktlage“ oder „die schlechte Nachfrage“ sind ja wohl auch verantwortlich, dass der nagelneue Stadtbadanbau in Ruhrbania seit Jahren Geisterhaus ist und bleibt.

Wann wird die gesamte Mülheimer Baupolitik endlich umorientiert, müsste man fragen. Geradezu sträflich aber ist es, auch noch die eigentlich gesetzlich geschützten Außenbereiche wie an der Mendener und der Tilsiter Str. zu Bauland machen zu wollen! Mehr auch unter http://www.mbi-mh.de/2011/02/13/baupolitik-umorientieren

  • Offener Brief der BI “Frische Luft für Mülheim” an die Mülheimer NRW-Ministerpräsidentin Kraft zum Thema: “Unverantwortlicher Umgang mit Flächenverbrauch in NRW, Beispiel Mülheim an der Ruhr” als pdf-Datei (62 KB)

Ähnliche Botschaften wie von der Mergelstr. sind in Kürze sicherlich auch vom Mariannenweg, vom Fünterweg, vom Blötterweg u.a. zu erwarten. Da müssen nicht unbedingt noch am Fängerweg, am Postreitweg, am Schlippenweg, am Lönsweg, am Hantenweg, im Rumbachtal und schon überhaupt nicht in Ruhrbania zwischen Eisenbahn- und Nordbrücke zusätzliche Neubaugebiete entstehen können!

Alles in allem: Ein fürchterliches Durcheinander in der desolaten Ruhrbaniastadt! Von Stadtplanung, die den Namen verdient, keine Spur. Nur viel Wichtigtuerei und noch mehr Geldverschwendung!

Schade nur, dass einige Zeitungsartikel insbesondere der NRZ als offiziöse Hofberichter ein gänzlich anderes Bild zu vermitteln versuchen, das fernab der Realitäten liegt. Doch was soll`s. Die Realität überholt die Propaganda auf Dauer immer und überall!

Und dann sind in dem ganzen fürchterlichen Durcheinander auch noch die Gebührenerhöhungen für Abwasser, Müllabfuhr und Straßenreinigung. Zuerst vorgesehene Gebührenerhöhungen in 2011:  Für Müllabfuhr 9,9% mehr, für Abwasserbeseitigung 7,4% mehr und  für Straßenreinigung 2,8%.

Keine Diskussion wert sein hätte die Erhöhung der Abwassergebühren sein müssen, solange 5,4 Mio. € Gebühren illegal dem städt. Haushalt zugeführt werden.

Die Verwaltung besserte dann im Nov. 2010 nach. Sie streckten nun die fiktive Unterdeckung für 2009, die in Wirklichkeit ein Überschuss ist, auf 2 Jahre, um so die Gebührenerhöhung Abwasser auf unter 5% zu drücken. Alles lala, sagten die MBI, völlig an der Realität vorbei! Wenn die Verwaltung nicht eine gänzlich neue Gebührenkalkulation auf den Tisch legt, wird das ganze zur Staatsanwaltschaft gehen müssen. Mehr hier und

  • 21.12.10: MBI-Strafanzeige gegen Verantwortliche der Stadtspitze wegen Veruntreuung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung und Irreführung der Öffentlichkeit sowie der Ratsmitglieder durch undurchsichtige und verfälschende Bilanzen zur Verschleierung der Veruntreuung als pdf-Datei (44 KB)
  • MBI-Beschwerdebrief vom 19.11.10 an IM Jäger und RP Lütkes wegen unzulässiger und gesetzeswidriger HSK-Maßnahmen und Gebührenkalkulationen der Stadt Mülheim bei Abwassergebühren als pdf-Datei (28 KB)

Auch bei den anderen Gebühren ruderte die Verwaltung zurück:

  • Bei Straßenreinigung sollen die Gebühren nun nicht mehr erhöht werden, wenn die neue Preisanpassungsklausel für die MEG berücksichtigt wird, wie das Verwaltungsgericht es verlangte. Warum nicht gleich, muss man fragen.
  • Bei Müllgebühren soll der Anstieg auf 7,8% verringert werden, indem die angebliche Unterdeckung 2009 auf mehrere Jahre gestreckt wird.  Doch die gesamte sog. „Unterdeckung“ ist bisher alles andere als nachgewiesen!

Die Gebühren 2011 wurden für Abwasser um 4,8% und für Müllabfuhr um 7,9% erhöht, für Straßenreinigung blieben sie unverändert. SPD und CDU stimmten im Rat am 16.12.10 dafür. Der FDP waren die Erhöhungen zu viel und die Grünen bestanden bei dem Punkt bereits nur noch aus 3, dann gar nur noch aus 2 Vertreter/innen.

Dabei liegt insbesondere bei Abwasser eine gesetzeswidrige, unseriöse Gebührenkalkulation zugrunde. Dies haben die MBI seit Sommer 2010 dargelegt und auch RP sowie Innenminister um Stellungnahme gebeten(s.o.). Dem IM war das noch keine Antwort wert und der RP erklärte, alles sei rechtens.

Die „Volks“vertreter von SPD und CDU  ließen sich von den MBI-Warnungen nicht beeindrucken. Als die MBI mit Staatsanwalt drohten und namentliche Abstimmung verlangten, machte SPD-Chef Wiechering dies ganz schnell zunichte, indem er geheime Abstimmung beantragte, die satzungsmäßig leider vorgeht. Damit hat er dafür gesorgt, dass niemand der Ratsherrn und -damen persönlich für Gesetzesübertretung belangt werden kann. Das ist organisierte Verantwortungslosigkeit  beim Plündern der Gebührenkassen! Erschreckend, wie Demokratie und Rechtsstaat derart ungestraft verbogen werden.

Wiecherings Vorgehen kann man auch nur als Eingeständnis werten. Oder auch: Man weiß, was man tut, will dafür aber nicht belangt werden.

Bei Müllabfuhr und Straßenreinigung hängen die Gebührenerhöhung bzw. Nichtsenkung vornehmlich damit zusammen, dass die MEG 10,3% mehr bekommt, angeblich gemäß der Preisanpassungsklauseln der Privatisierungsverträge aus 2000.

Ohne Privatisierung wären die realen Ausgaben für 2009 zu berücksichtigen gewesen. Die aber waren real gesunken, da die Diesel- und Energiepreise wegen der Wirtschaftskrise deutlich gefallen waren. Dann hätten die Gebühren gesenkt werden können. Mit Privatisierung interessieren die realen Ausgaben nicht, nur die Preisanpassungklauseln für die Festbeträge.

Und so werden die Bürger zur Kasse gebeten und die MEG macht inzwischen satte Überschüsse, obwohl sie noch die stillgelegte Vergärungsanlage abzahlt, genauso wie die fast 40 Mio. Schulden, die die MEG in den ersten Jahren angehäuft hatte.

Irgendwie war auch so etwas von den Grundgesetzvätern nicht vorgesehen, ist aber inzwischen schwer angreifbar.

Bei Straßenreinigung, Müllabfuhr und Abwasser müssen nämlich die Gebühren jedes Jahr kostendeckend ermittelt werden. Das geht aber nicht mehr wirklich nach der Privatisierung. Bei Abwasser besitzt der Mülheimer Abwasserentsorgungsbetrieb noch das Kanalnetz, daher sind die Gebührenkalkulationen in weiten Teilen noch direkt in städtischer Hand. Und dabei hat die Stadt 5,4 Mio. einfach aus den Gebühren als „Ausschüttung“ zur Haushaltssanierung genommen und das ist eindeutig nicht erlaubt. 5,4 Mio. bedeuten übrigens mind. 10% mehr oder weniger Gebühren!

Unabhängig, was der RP dazu sagt, ist das ein Akt der Veuntreuung von Gebührengeldern, also ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Deshalb MBI-Strafanzeige am 22.12.10 gegen Verantwortliche der Stadtspitze wegen Veruntreuung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung und Irreführung der Öffentlichkeit sowie der Ratsmitglieder durch undurchsichtige und verfälschende Bilanzen zur Verschleierung der Veruntreuung hier oder als pdf-Datei (44 KB)
Jan. 11: Klagen gegen die unzulässig überhöhten Abwassergebühren 2011? hier

Das Drunter und Drüber in Mülheim ist kaum noch zu toppen!

Und diese beiden bellen dazu, muss man aber nicht verstehen ……

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