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Strafanzeige wegen Gebühren-veruntreuung ohne Ermittlungen von der StA Duisburg abgelehnt

Nach über 1 Jahr schrieb die Staatsanwaltschaft Duisburg mit Datum vom 3.1.2012 folgendes zu der Strafanzeige unten: „In der Sache selbst lehne ich es ab, die Ermittlungen aufzunehmen“. Das wird u.a. so begründet: „Aus der Stellungnahme der Stadt Mülheim vom 09.12.2010 (Anm.: an den RP) ergibt sich im Wesentlichen, dass es sich beim Abwasserbeseitigungsbetrieb um einen eigenständigen Betrieb handelt, der neben dem Gebührenhaushalt auch finanzielle Positionen für den weiteren Betriebszweig verwaltet. Dieser von den Gebühren unabnhängige Bereich wird selbständig verwaltet und enthielt für den fraglichen Zeitraum einen Überschuss, der bei der Gebührenkalkulation und auch bei der Gebührennachkalkulation unberücksichtigt bleiben muss. Dieser Auffassung hat sich im Ergebnis auch die Bezirksregierung angeschlossen. Anhaltspunkte … für … ein strafrechtlich relevantes Verhalten … liegen nicht vor.“

Mülheim, den 21. Dezember 2010

An die Staatsanwaltschaft Duisburg
Koloniestraße 72
47057 Duisburg

nachrichtlich verschickt auch an den Innenminister des Landes NRW, Herrn Minister Rolf Jäger, und
an den Justizminister des Landes NRW, Herrn Thomas Kutschaty

Strafanzeige und Strafantrag gegen Verantwortliche der Stadt Mülheim an der Ruhr, namentlich

  • Frau Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld,
  • Herr Kämmerer Uwe Bonan,
  • Frau Umweltdezernentin Sander,
  • Herr Umweltamtsleiter Dr. Jürgen Zentgraf und
  • Herr Günter Helmich, Betriebsleiter des Abwasserbeseitigungsbetriebes

wegen Veruntreuung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung und Irreführung der Öffentlichkeit sowie der Ratsmitglieder durch undurchsichtige und verfälschende Bilanzen zur Verschleierung der Veruntreuung

Vorab:
Die kommunale Wählergemeinschaft MBI – Mülheimer Bürger Initiativen – wurde 1999 gegründet. Sie erhielt bei den Kommunalwahlen 2009 11,6% der Stimmen und stellt daher die drittstärkste Fraktion im Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr.

Begründung:

Am Donnerstag, dem 7. Okt. 2010, verabschiedete der Rat der Stadt Mülheim deutlich verspätet den Haushalt 2010. Der Kämmerer hatte bei der verspäteten Etateinbringung Ende Feb. 2010 ein zugehöriges Haushaltssicherungskonzept (HSK) mit 197 Maßnahmen vorgelegt.

Maßnahme Nr. 193 dieses HSK der Stadt Mülheim lautet:
„Ausschüttung Abwasserbeseitigungsbetrieb“

Der akkumulierte Gewinn des rein städtischen Abwasserbetriebs beträgt laut HSK inkl. des Jahresergebnisses für 2008 satte 5,415 Mio. Euro. Das Geld soll in 4 Raten von je 1,35 Mio. in die Stadtkasse zur Schuldenreduzierung umgelenkt werden.

  • Vgl. Anlage 1: „Konsolidierungsmaßnahmen zur Aufstellung des NKH 2010“, S. 295

Das ist eindeutig verboten. Auch Abwassergebühren müssen über einen separaten Gebührenhaushalt berechnet werden, und zwar jedes Jahr neu und kostendeckend! Wenn also Überschüsse vorhanden sind, müssen die Gebühren gesenkt werden! Nicht zufällig taucht in der Gebührenkalkulation ein Punkt „Ausschüttung an die Stadtkasse“ o.ä. nirgends auf, denn es wäre nicht zulässig.

  • Vgl. Anlage 2 und Anlage 3: Beschlussvorlage V 10/0759-01 bzw. -02 der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 3.11.10 bzw. vom 1.12.10: „Zwölfte Änderungssatzung … zur Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung ….“ jeweils die Seiten „Berechnung der Abwassergebührensätze 2011“, der zugehörige „Erfolgsplan Aufwand 2011 (KAG)“ und die „Errechnung der Betriebskosten aus dem Wirtschaftsplan 2011 (KAG)“

Der o.g. Gewinn, besser Überschuss, des Abwasserbetriebes, zeigt auch, dass die saftigen Erhöhungen 2006 und 2007 nicht gerechtfertigt waren. Dann aber die deshalb akkumulierten Überschüsse als Stadt kassieren zu wollen, ist u.E. nicht erlaubt!

Interessant ist in dem Zusammenhang auch, dass bei der Festlegung der Gebühren für 2009 bzw. 2010 von diesen Überschüssen keine Rede war, d.h. zuletzt auch nicht in der Ratssitzung im Dez. 2009, als die Gebühren für 2010 beschlossen wurden! Der Jahresabschluss 2008 war im Dez. 2009 angeblich noch nicht zu ermitteln gewesen. Nachdem dessen Überschüsse im Februar 2010 aber urplötzlich im HSK aufgetaucht waren, kann dies nur bedeuten, dass diese ca. 5,4 Mio. € bei der Gebührenveranlagung 2011 berücksichtigt werden müssen, nicht aber in HSK-Konzepten o.ä..

In der Ratssitzung am 7.10.2010 beschloss eine Mehrheit aus SPD, CDU und FDP die HSK-Maßnahme Nr. 193, obwohl die MBI auf die Unrechtmäßigkeit hingewiesen hatten. Unsere Bedenken haben sich danach noch deutlich erhärtet, als die Stadt Mülheim Anfang November 2010 die Gebührenkalkulation für die Abwassergebühren 2011 vorlegte.

Die Abwassergebühren der Stadt Mülheim sollten für 2011 erst um 7,4% erhöht werden.

  • Vgl. Anlage 2: Vorlage V 10/0759-01 vom 3.11.10

Als Begründung war angegeben: Eine angebliche Unterdeckung des Gebührenhaushalts in 2009 von 1,475 Mio.€, angeblich gestiegene Verbandsbeiträge um 900.000€ und die angeblich „intensive Investitionstätigkeit des Abwasserbetriebes“, wofür aber keine Steigerungsrate oder absolute Zahl angegeben wird.

Dann wurde im Laufe des November 2010 die Erhöhung auf 4,8% reduziert, weil sich u.a. herausstellte, dass die Verbandsbeiträge nicht erhöht worden waren.

  • Vgl. Anlage 3: Vorlage 10/0759-02 vom 1.12.10

Dieser Gebührenerhöhung von 4,8% stimmte in der Ratssitzung am 16.12.10 eine Mehrheit bei geheimer Abstimmung zu. Die von den MBI beantragte namentliche Abstimmung verhinderte der SPD-Fraktionsvorsitzende, indem er geheime Abstimmung beantragte. Die MBI hatten eindringlich auf die unrechtmäßige Gebührenkalkulation hingewiesen.

Zusätzlich zu dieser „12. Änderungssatzung“ der Abwassergebühren (Anlage 2 bzw. 3) wurde im Rat über den Wirtschaftsplan 2011 des Abwasserbeseitigungsbetriebes abgestimmt.

  • Vgl. Anlage 4: Vorlage V 10/0811-02 vom 1.12.10

Dort sind bei Erfolgs- und Vermögensplan nur die Ansätze der Jahre 209, 2010 und 2011 aufgelistet, also lediglich die jeweiligen Jahresprognosen. Jegliche Jahresabrechnung oder reale Zahl fehlt. Die 5,4 Mio. € Überschuss, laut HSK-Maßnahme 193 „Der akkumulierte Gewinn beim Abwasserbeseitigungsbetrieb einschließlich des Jahresergebnisses 2008, in Summe 5,414,888,35 €“ tauchen an keiner Stelle im Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes auf, dafür aber in einer weiteren Beschlussvorlage für den Rat am 16.12.10 zum Jahresabschluss des Abwasserbeseitigungsbetriebes zum 31.12.09,

  • vgl. Anlage 5: Vorlage V 10/0887-01 vom 29.11.2010

Darin wird ein Jahresüberschuss für 2009 von 4.125.751,77 € festgestellt, der laut erfolgtem mehrheitlichen Ratsbeschluss am 16.12.10 auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. Gleichzeitig beschloss der Rat mehrheitlich 1.353.722 € für 2010 an die Stadt auszuschütten als 1. Rate der o.g. HSK-Maßnahme Nr. 193.

Unabhängig davon, dass letzteres u.E. eindeutig verboten ist, sucht man diese akkumulierten 5,4 Mio. € Überschüsse und ebenso die festgestellten 4, 126 Mio. € Überschüsse aus 2009 in Wirtschafts-, Erfolgs oder Vermögensplan des Abwasserbetriebes vergeblich. Ebenso werden diese Millionen, die ausschließlich aus Gebühren stammen, bei der Kalkulation der Gebühren 2011 vollständig außen vor gelassen.

Die Millionen werden also der Gebührenkasse entwendet und im Wirtschaftsplan als nicht existent betrachtet. Das ist Veruntreuung und deren Vertuschung!

Der Abwasserbeseitigungsbetrieb ist ein Eigenbetrieb der Stadt Mülheim, der für die Verwaltung des Gebührenhaushalts zuständig ist (vgl. Anlage 5, S. 1/10). Die Erträge stammen fast ganz aus den Gebühren. Alle Ausgaben werden ausschließlich davon gezahlt. Die vorgeschriebene jährliche kostendeckende Berechnung der Gebühren lässt es nur zu, Überschüsse innerhalb von 3 Jahren vorzutragen, bevor sie in die Gebührenkalkulation einfließen müssen. Von daher können keine Ausschüttungen an die Stadt oder andere erlaubt sein.

Damit bedeutet das o.g. Gebaren der Stadt Mülheim eine Veruntreuung der Gelder des Gebührenhaushalts und der Gebührenzahler. Die beschriebenen Verschleierungs-methoden dieser Straftat etwa im o.g. Wirtschaftsplan erfüllen u.E. den Tatbestand absichtlicher Bilanzverfälschung oder gar –manipulation, um die Öffentlichkeit und die Ratsmitglieder zu täuschen.
Da die MBI in mehreren Sitzungen auf diese Tatbestände hingewiesen haben, muss zudem bei den Verantwortlichen der Verwaltung genau wie bei einigen Mitgliedern des Rates der Stadt Mülheim von Vorsatz ausgegangen werden.

Gebühren für Müll, Straßenreinigung und Abwasser sind keine Verfügungsmasse des Kämmerers! Der Gebührenzahler hat ein Recht darauf, dass seine Gelder einzig in dem jeweiligen Gebührenhaushalt auftauchen und der muss bekanntlich separat vom allgemeinen kommunalen Haushalt geführt werden. Die Stadt hat als Verwalter eines Gebührenhaushalts lediglich eine Art Treuhänderfunktion. Sie darf sich Gelder aus dem separaten Gebührenhaushalt nicht aneignen. Das kommt einem Diebstahl gleich, womit auch eine Grundanforderung an den eigenständigen Gebührenhaushalt, nämlich jedes Jahr kostendeckend aufgestellt werden zu müssen, nicht mehr gewährleistet ist.

Zusammengefasst noch einmal die Punkte, die den Tatbestand der Veruntreuung begründen:

  1. Die o.g. Überschüsse von 5,4 Mio. € stammen zu einem großen Teil nachweislich aus den Jahren 2005 bis 2007, also hätten sie bereits 2008, 2009, 2010 zumindest anteilmäßig jeweils in die Gebührenkalkulation einfließen müssen. Auch das geschah nicht, wie alleine die Formulierung „akkumuliert“ im HSK beweist.
  2. Es ist seltsam und falsch, dann auch noch zu behaupten, in 2009 habe es eine Unterdeckung im Gebührenhaushalt von 1,475 Mio. € gegeben. Selbst wenn der Gutachter Heilmaier richtig gerechnet hätte, wäre 2009 ein „Rest“-Überschuss von ca. 4 Mio. € im Topf gewesen. Wie der Jahresabschluss 2009 belegt (Anlage 5) wurde 2009 sogar ein Überschuss von 4,126 Mio. € erzielt!
  3. Ganz abenteuerlich aber wird es, dann diese fiktive Unterdeckung als Hauptgrund für eine deutliche Gebührenerhöhung anzuführen.
  4. Diese Erhöhung sollte laut „Erfolgsplan des Abwasserbeseitigungsbetriebes“ erst zu einem Jahresgewinn 2011 nach Steuern von weiteren 3.486.300 € führen! Nach der o.g. Korrektur der Gebührenerhöhung wurde dies angepasst auf 2.848.800 € Gewinn!
    Die Gebührenerhöhung dient anscheinend auch dazu, weitere Überschüsse für die Stadtkasse zu erwirtschaften. Das widerspricht dem vorgeschriebenen  Kostendeckungsprinzip und bedeutet damit eine Veruntreuung von Gebühren!
  5. Die akkumulierten Überschüsse hätten zu einer Gebührensenkung 2011 führen müssen. 5,4 Mio. € bedeuten übrigens im Gebührenhaushalt der Stadt Mülheim ca. 11% mehr oder weniger Gebühren!

Die Mülheimer Verwaltung behauptet/e, die Ausschüttung von Überschüssen des Abwasserbetriebes sei vom Verwaltungsgericht für zulässig erklärt worden. Das trifft explizit so nicht zu. Bei etlichen Mülheimer Klagen beim VG Düsseldorf gegen die drastischen Erhöhungen der Abwassergebühren 2006 und 2007 ging es nämlich u.a. darum, dass die Gebührenkalkulationen nicht nachvollziehbar waren, weil sie nur auf Prognosewerten basierten und keine realen Jahresabschlüsse zu Grunde legten. Leider wollte auch die Einzelrichterin keine realen Zahlen von der Stadt haben und sie erklärte die Bescheide für zulässig.

Diese fehlende Transparenz und Nachvollziehbarkeit wurde nun viel später mit dem o.g. HSK-Vorschlag überhaupt erst hergestellt, denn die geplante Ausschüttung von Geldern aus dem Gebührenhaushalt an die Stadtkasse setzte deren Offenlegung voraus.

Im Übrigen gab es 2003 bereits einen ähnlichen Versuch, Überschüsse aus dem Mülheimer Abwasserbetrieb an die Stadtkasse auszuschütten. Am 16.10.03 beschloss der Rat der Stadt Mülheim damals gegen nur 2 MBI-Stimmen, die beim Abwasserbetrieb für 2002 bilanzierten ca. 2,7 Mio. EURO Gewinn an den Kernhaushalt auszuschütten. (Vorlage V 03/0708-01). Die MBI hatten auch damals die Aufsichtsbehörden eingeschaltet. Ohne dass die MBI damals aus Düsseldorf Antworten erhielten, wurde in der folgenden Ratssitzung im Nov. 03 der Beschluss der vorherigen Sitzung diskussionslos zurückgenommen.

Die Aufsichtsbehörden haben auch in diesem Jahr bisher den MBI gegenüber keine Stellung bezogen. Mit dem Beschluss vom 16.12.10 zur Abführung der 1. Rate der Ausschüttung noch für 2010 (s.o.) werden aber dieses Mal, anders als 2003, Fakten geschaffen, die den Tatbestand der Veruntreuung von Geldern des Gebührenhaushalts bereits erfüllen.

Nachträgliche Anm. MBI:
Am 28.12.10,
also zwischen Weihnachten und Neujahr kam nun die Stellungnahme des RP zu der MBI-Beschwerde vom 15.10.10 wegen Überführung von über 5 Mio. € aus dem Abwasserbetrieb in die Stadtkasse. Datiert auf 15.12., kam die Antwort auch nach 2 Monaten jedenfalls nicht vor der Ratssitzung am 16.12. Doch egal: Der RP wiederholt die Haltung der Stadt, dass die Überschüsse des Abwasserbetriebes mit den Gebühren nichts zu tun hätten. Dabei lebt der Betrieb nur von den Gebühren. Mehr hier
Auch auf die Irreführung der Öffentlichkeit sowie der Ratsmitglieder durch undurchsichtige und verfälschende Bilanzen zur Verschleierung der Veruntreuung geht der RP mit keiner Silbe ein!

Sollte die Staatsanwaltschaft Duisburg nicht zuständig sein für die angezeigten Straftatbestände, bitten wir darum, diese Anzeige an die entsprechende Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft in Bochum oder Wuppertal weiterzuleiten.

i.  A. der MBI:  L. Reinhard, Fraktionsvorsitzender

Anlagen

  • Anlage 1: Diskussionsgrundlage für ein Haushaltssicherungskonzept 2010 ff. der Stadt Mülheim: „Konsolidierungsmaßnahmen zur Aufstellung des NKH 2010“, S. 295, Maßnahme Nr. 193 „Ausschüttung Abwasserbeseitigungsbetrieb“
  • Anlage 2: Beschlussvorlage V 10/0759-01 der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 3.11.10: „Zwölfte Änderungssatzung … zur Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung… “
  • Anlage 3: Beschlussvorlage V 10/0759-02 der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.12.10: „Zwölfte Änderungssatzung … zur Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung… “
  • Anlage 4: Beschlussvorlage V 10/0811-02 der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.12.10: „Wirtschaftsplan 2011 des Abwasserbetriebes“
  • Anlage 5: Beschlussvorlage V 10/0887-01 der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 29.11.2010: „Jahresabschluss für den „Abwasserbeseitigungsbetrieb der Stadt Mülheim an der Ruhr“ zum 31.12.2009“

Zum Thema auch

  • 21.12.11: Mündliche Verhandlung zu den Musterprozessen gegen die Abwassergebühren 2011 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf um 9.30 Uhr, Saal III, Raum 240. Mehr zu den Klagen hier
  • 15.12.11: Ratssitzung mit geplanten Beschlüssen zu den Erhöhungsorgien der Gebühren
  • 13.9.11: MBI-Antrag für den Rat am 6.10.11  zur Rücküberführung der Abwasser-Überschüsse, die gemäß der HSK-Maßnahme Nr. 193 zum Etat 2010/11 in die Stadtkasse gehen sollten, wieder in den Gebührenhaushalt
    7.9.11: Auch 2012 will die Stadt Mülheim saftige Gebührenerhöhungen durchführen: Für Mülltonnen bis 10,2%, Winterdienst bis 42%, Straßenreinigung bis 14,9% und Abwasser gar um 17,7%. Die Gebührenkalkulationen sind aber alle nicht nachvollziehbar! Unglaublich die Begründung, man habe sich jahrelang verrechnet
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  • zum dreisten und nach MBI-Intervention gescheiterten Versuch des Gebührenklaus bei Abwasser 2003 hier
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