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Schadensbegrenzung Ruhrbania nicht gewollt! Unfassbar

Das Gesicht Mülheims: links vor Ruhrbania – und rechts heute: Entsetzen …

Es reicht! Keine weiteren Ruhrwahnia-Baufelder, völlige Überarbeitung von B-Plan und Verkehrsführung jetzt!


 

Nach den in Kürze aufeinanderfolgenden Hiobsbotschaften von und für das Prestigeprojekt Ruhrbania (im Herbst die Offenbarung des peinlichen Verstecktseins der 6-Mio. teuren Rotunde, im Feb. Stopp der Fördergelder für Ruhrbania-Baulos 3, im März das nun für jeden augenscheinliche städtebauliche Fiasko des Klotzes auf Baufeld 1, Ende März der Ausstieg von 2 der 3 Investoren für Baufeld 2 (Heine+Hoffmeister) und kurz danach die Absage der Investorfirma Rosco aus Bad Hersfeld für eine Kaufhofumnutzung) muss man sich fragen, wie man die schwierige Lage noch in den Griff bekommen und was zur Schadensbegrenzung getan werden müsste. Die MBI haben deshalb ihren Antrag dazu vom letzten Jahr in aktualisierter Form – und um den Punkt Aufgabe von Baulos 3 ergänzt – neu eingebracht (s.u.). Es besteht mehr als akuter Handlungsbedarf. Dennoch wollte die Ratsmehrheit erneut nicht einmal darüber reden! Erbärmlich, für die Stadt Mülheim aber fatal!

Die Resultate von 10 Jahren Ruhrbania stellen sich bisher so dar:
Die Mülheimer Innenstadt am Krückstock, die irrwitzig teuer umgebaute Verkehrsführung dadurch noch mehr vermurkst, die Kaufhofruine hoffnungslos, die Ruhrbania-Baufelder eine Abfolge von Pleiten, Pech, Geldverschwendung und Schönfärbereien sowie eine unfassbare Beugung der Bestimmungen des Baugesetzbuches am Fließband.

Doch die dringliche Überarbeitung des B-Plans und der unausgegorenen Verkehrsführung sollte nicht diskutiert werden! Unfassbar.

Der MBI-Antrag wurde von SPD, CDU, FDP und Grünen im Planungsausschuss von der Tagesordnung gestimmt. Sie wollen „ihrer“ Stadt den Kelch mit der verdorbenen Medizin Ruhrbania anscheinend bis zum bitteren Ende zwangsweise verordnen. So geschehe es dann und der Niedergang der einst stolzen Stadt Mülheim wird noch beschleunigt. Auf was die Traumtänzer/innen nach dem Riesendebakel am Fließband noch hoffen, wissen sie selber nicht, weiß wahrscheinlich nicht einmal der Himmel.

Das Prestigeprojekt Ruhrbania ist ein Scherbenhaufen, der nicht auch noch weiter ausgedehnt und vergrößert werden sollte! Die Heimatstadt von Ministerpräsidentin Kraft ist nicht nur hoffnungslos verschuldet. Auch die Innenstadt befindet sich in schwerster Krise, nicht zuletzt, weil das geplante „Strategieprojekt“ Ruhrbania sie überfordert hat. „Operation am Herzen der Stadt“ nannte die WAZ das Projekt vor Jahren, doch diese Operation als Gewaltkur hat nahezu zum Herzstillstand geführt.

Antrag für den Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung am 11.4.13, die Bezirksvertretung 1 am 12.4.13, den Planungsausschuss am 16.4.2013 und den Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 16. Mai 2013
TO: Öffentlich. Die jämmerliche bzw. erschreckend unverantwortliche Stellungnahme der Verwaltung zu dem folgenden Antrag unterhalb der Begründung

Beendung der Planung für die Ruhrbania-Baufelder zwischen Eisenbahn- und Nordbrücke, Änderungs-verfahren B-Plan „Ruhrpromenade – Innenstadt I 31“ und Moratorium für Ruhrbania-Baulos 3

Beschlussvorschlag:
BV 1, Wirtschafts- und Planungsausschuss empfehlen, der Rat der Stadt beschließt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle bisher eingeleiteten Schritte, Verfahren etc. zur Umsetzung des Bebauungsplans „Ruhrpromenade – Innenstadt I 31“ im Bereich der Baufelder zwischen Eisenbahnbrücke und Friedrich-Wilhelm-Hütte einzustellen. Insbesondere werden alle weiteren Anstrengungen etwa in den notwendigen Umlegungsverfahren zum Erwerb der Flächen der AOK eingestellt.
  2. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, zur Sitzungsfolge von Bezirksvertretung 1, Wirtschaftsausschuss und Planungsausschuss möglichst noch vor den Sommerferien eine abstimmungsfähige Vorlage zur Einleitung eines Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan „Ruhrpromenade – Innenstadt I 31“ vorzulegen.
  3. Für Ruhrbania-Baulos 3 soll ein Moratorium gelten zumindest bis auch im Zusammenhang mit den Änderungen des B-Plans I 31 und den notwendigen Änderungen der Verkehrsführung und des noch aufzustellenden Nahverkehrsplans insgesamt mehr Klarheit über die zukünftige Verkehrsentwicklungsplanung im IV (Individualverkehr) und ÖPNV (Öffentlicher Personen-Nahverkehr)


Baufeld 1 von hinten und vorne, völlig unpassend angebaut am Restrathaus, und das Riesenloch von Baufeld 2 (ex-Bücherei)

Kaufhofruine und Kaufhofparkhaus als Geistergebäude mittendrin

Begründung des Antrags:
Die Dringlichkeit allerhöchster Stufe zur grundlegenden Überplanung des Bebauungsplans I 31 ergibt sich nicht nur aus der inzwischen jahrelangen dramatischen Abfolge von Geschäftsschließungen und Leerständen in der Innenstadt, insbesondere rund um den leerstehenden Kaufhof. Auch die Gestaltung auf Ruhrbania-Baufeld 1 und die inzwischen ungewisse Zukunft von Baufeld 2 haben sich als Problemfelder erwiesen, genau wie der bereits jahrelang kaum vermarktbare Neubau als Stadtbadanbau. Unabhängig davon, ob für den Kaufhof noch eine Lösung mit der Fa. Rosco gefunden werden könnte oder ein Abriss wahrscheinlicher wäre oder gar noch jahrelange Dauerruine droht, muss ein Bebauungsplanänderungsverfahren so schnell wie möglich eingeleitet werden, nicht nur für das Kaufhofgelände

Die Verwaltung soll in der beantragten Beschlussvorlage selbst keine alternativen Lösungsmöglichkeiten präsentieren, die bekanntlich aufgrund der sehr schwierigen Gemengelage noch gefunden werden müssen.

Der B-Plan I 31 ist in vielen Punkten ohnehin deutlich anpassungsbedürftig, angefangen von der nicht gebauten Tiefgarage für die Stadtbadwohnungen bis hin zu den Änderungen der Geschossanzahl und der Nutzungsmöglichkeiten in den Baufeldern 1 bzw. 2..

Mehrere wesentliche Voraussetzungen für die Umsetzung der Ruhrbania-Planungen für die Baufelder 3,4,5 haben sich seit dem städtebaulichen Wettbewerb 2004 und dem Satzungsbeschluss des I 31 in 2007 grundlegend geändert:

  1. Nothaushalt und einschneidende Haushaltskonsolidierung werden für Mülheim wohl noch viele Jahre unumgänglich sein.
  2. In den anderen Bereichen des B-Plans I 31, haben sich deutliche Verzögerungen und/oder größere Probleme ergeben, z.B. 
    – Vivacon hat immer noch große Probleme, die Wohnungen im neu errichteten Stadtbadanbau zu vermarkten.
    – Der Kaufhof ist seit Ende Mai 2010 endgültig geschlossen. Die ersten Pläne für eine Nachnutzung, ob als „Ruhrbanium“-Einkaufscenter oder als FH-Interimslösung, sind gescheitert, die Lösung mit Rosco unwahrscheinlich.

    – Die Pläne von Kondor Wessels für Baufeld 1 haben nach dem Scheitern erst der Hotelpläne und danach des Ärztehauskomplexes eine deutliche Verzögerung erlitten und das Ergebnis ist wenig berauschend. Die Firma hat auch von sich längst die gemeinsame Ruhrbania-Projekt-Entwicklungsgesellschaft verlassen.
  3. Das Vergabeverfahren für Baufeld 2 hatte sich bereits deutlich verzögert. Inwieweit sich dort z.B. Wohnungen im geplanten Ausmaß realisieren werden lassen, wird sich ebenfalls noch erweisen müssen. Zu allem Überfluss sind jetzt auch noch 2 von 3 Investoren abgesprungen, obwohl bereits entgegen der Vorgaben des B-Plans 1 und sogar 2 Stockwerke mehr genehmigt wurden.
  4. Die Verkehrsführung hat sich trotz großer Investitionen in Ruhrbania-Baulos 1 und 2 nicht entscheidend verbessert und bedarf deutlicher Nachbesserungen.
  5. Mit der geplanten Wohnbebauung auf den höchst attraktiven Flächen entlang des Kassenberg (Lindgens-, Ibing- und Rauen-Gelände) wird der zukünftige Bedarf für noch mehr hochpreisige, innenstadtnahe Wohnungen deutlich in Frage gestellt.

Die bisherigen städtischen Vorleistungen zur Baureifmachung der Ruhrbania-Felder 1 und 2 sind bereits gigantisch hoch, ohne dass die gewünschte Umsetzung der Ziele des B-Plans bisher auch nur annähernd gesichert ist. Deshalb müssen endlich alle Anstrengungen auf Schadensbegrenzung gerichtet werden, um für die verschiedenen begonnenen Projekte und für die o.g. Problemfelder verträglichere Lösungen zu ermöglichen, soweit noch möglich.

Ob und inwieweit weitere Baufelder des I 31 in unbekannter Zukunft als Ergänzung der Baufelder 1 und 2 im Bereich zwischen Eisenbahn- und Nordbrücke in Angriff genommen werden könnten, ist als hochgradig unwahrscheinlich einzustufen. Deshalb wäre es auch nicht mehr verantwortbar, an dieser Stelle weitere städtische Vorleistungen in zweistelliger Millionenhöhe zu erbringen. Der Bedarf für das geplante 10-stöckige Bürogebäude neben der Konrad-Adenauer-Brücke in Baufeld 4 ist auf die gesamten nächsten Jahre hin utopisch und wenn überhaupt, dann kontraproduktiv. Im Baufeld 3 soll nach dem Scheitern der FH-Pläne auch dort vornehmlich Wohnbebauung entstehen, wo heute noch Gesundheitshaus, AOK und ex-Arbeitsamt eine funktionierende Infrastruktur darstellen. Dass eine zusätzliche Wohnbebauung dort sich eher kontraproduktiv auf die Vermarktung der Wohnungen im Stadtbadanbau und auf den Baufeldern 1 und 2, falls irgendwann doch noch realisiert, auswirken würde, ist mehr als wahrscheinlich.

Durch eine Beendigung der Pläne für die Baufelder 3,4 und 5 wird die Realisierung der Ziele auf den Baufeldern 1 und 2 nicht beeinträchtigt. Eher im Gegenteil würde eine überfällige Beruhigung nach vieljährigen Dauerbaustellen sowohl auf dem Gebiet des I 31, als auch im direkten Umfeld nicht nur die Vermarktung von Baufeld 1 und 2 sowie Stadtbadanbau erleichtern, sondern auch die Innenstadt wieder mehr zur Ruhe kommen lassen, um sich erholen und Stück für Stück neu aufbauen zu können.
Die Beseitigung der bestehenden Gebäude in den Baufeldern hinter der Eisenbahnbrücke stellt keine Voraussetzung für irgendeine Maßnahme in den Feldern 1 und 2 dar. Auch der geplante Ausbau der Ruhrpromenade als eine Art Flaniermeile ist durch den Fortbestand von Gesundheitshaus, ex-Arbeitsamt und AOK kaum wesentlich anzupassen.

Bahnstraße und Eisenbahnbrücke bilden zudem eine klare Zäsur, die auch gemäß des B-Plan I 31 zwei fast völlig getrennte Bereiche der Ruhrbania-Pläne zur Folge gehabt hätte. Ebenso wird die in Zukunft notwendige Wiederbelebung des nach jahrelangen Baustellen entfunktionalisierten Rathausmarkts nach Beendigung der (längst noch nicht) begonnenen Bauarbeiten in Baufeld 2 irgendwann durch die Aufgabe der Pläne für die Baufelder jenseits der Eisenbahnbrücke nicht erschwert, sehr viel eher im Gegenteil.

Da auch das gesamte Ruhrbania-Verkehrskonzept überdacht und verbessert werden muss, muss logischerweise auch gleichzeitig ein Moratorium für Ruhrbania-Baulos 3 beschlossen werden, weil zukünftige Verkehrslösungen und Änderungen in dem für die Stadt zentralen B-Plan I 31 direkte Auswirkungen auf die bisher geplanten Maßnahmen von Ruhrbania-Baulos 3 haben. Da die Förderung des Landes ohnehin vorerst gestoppt wurde, dürfte der Beschluss eines Moratoriums einfacher sein.

Für die MBI-Fraktion in der BV 1: A. Klövekorn, Fraktionssprecherin
Für die MBI-Fraktion im Rat: L. Reinhard, Fraktionssprecher

14.4.13: Stellungnahme der Verwaltung zum obigen MBI-Antrag zur Schadensbegrenzung bei Ruhrbania: Der seit 2007 rechtskräftige Bebauungsplan „Ruhrpromenade – Innenstadt 31″ ist planungsrechtlich die Grundlage für ein neues Stadtquartier mit einer neu gestalteten Ruhrpromenade. Es handelt sich hierbei um eine Angebotsplanung, in dessen Rahmen die mehrfach beschlossenen Ziele der Stadtentwicklung umgesetzt werden können. Eine Funktionslosigkeit der auf Grundlage der Ziele und getroffenen Festsetzungen besteht nicht. Für die Umsetzung der vom Rat der Stadt beschlossene städtebauliche Entwicklung und Ordnung ist auch aktuell eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes nicht erforderlich. Eine Erforderlichkeit im Sinne des § 1(3) BauGB liegt nicht vor, so dass keine weitergehende Planungspflicht noch eine Befugnis zur Planänderung besteht.“ Das ist kaum zu toppen an Missachtung des Baugesetzbuches, aber auch unverantwortlich der Innenstadt gegenüber, die am Boden liegt, nicht zuletzt wegen dem Ruhrbania-Desaster.


aus der städtischen Werbung für das Ruhrbania-Debakel:
„Morgen wird schöner“ und „Der Verkehr fließt bestens“
Nur das Morgen und der Verkehr wissen das nicht ……

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