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Höchstrichterlich: Stadt muss WAZ Gutachten zeigen! Peinlich

Am 26.11. 2013 war Verhandlung beim Oberwaltungsgericht (OVG) in Münster zur Berufung der Stadt Mülheim gegen das Urteil, der WAZ zu den swap-Verlusten Akteneinsicht zu gewähren. Wie nicht anders zu erwarten, erlitt die Stadt erneut eine schwere Schlappe, vgl. WAZ-Artikel unten!

Zur Erinnerung: Der MBI-Antrag in der letzten Ratssitzung am 1.10.13 zu beschließen, die Berufung der Stadt gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf von März 2012 zur Einsicht der WAZ in die Stellungnahme des Rechtsamts aus 2008 zurückzuziehen, wurde bekanntlich in einer schrecklichen Ratssitzung mit großer Mehrheit gegen die Stimmen nur von MBI und Grünen abgelehnt. Im April 2012 wurde der MBI-Antrag, keine Berufung einzulegen, von allen anderen Fraktionen abgelehnt, auch von den Grünen! Wie bei fast allen Punkten gilt: Warum wollte und will niemand in Mülheim auf die MBI hören? Die MBI haben fast immer richtig gelegen in ihren Einschätzungen! Zur Erinnerung

  • MBI-Antrag zu beschließen, die Berufung der Stadt gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf von März 2012 zur Einsicht der WAZ in die Stellungnahme des Rechtsamts aus 2008 nicht einzulegen (April 2012) bzw. zurückzuziehen (Sept. 2013), hier
  • Ratssitzung 1.10.13: Abgesang auf Demokratie und Haushaltssanierung in Mülheim? hier
  • Nov. 13: Zinswetten-Verluste werden auch in Mülheim endlich eingeklagt, wie jahrelang von den MBI vergeblich beantragt! hier

Unabhängig davon ist der Erfolg der WAZ auch ein Erfolg für mehr Transparenz und weniger Geheimniskrämerei, auch für „normale“ Bürger und auch außerhalb von Mülheim!

Allerdings ist der WAZ-Erfolg nur ein kleiner Etappensieg für mehr Demokratie und Transparenz selbst auf kommunaler Ebene. Zwei Fehlentwicklungen der letzten 2 Jahrzehnte – bzw. seit der Neoliberalismus mit dem Schlachtruf nach einem „Konzern Stadt“ sich auf breiter Front durchsetzte – haben die Transparenz der politischen Entscheidungen und Prozesse empfindlich eingeschränkt:

An vorderster Stelle die Ausgliederung städtischer Pflichtaufgaben in privatisierte, teilprivatisierte oder scheinprivatisierte (rein städtische) GmbHs. Dort findet Kontrolle nur durch die Handvoll fast immer derselben Personen statt, strikt nichtöffentlich und bei sehr weitreichenden Entscheidungskompetenzen der sehr üppig bezahlten Geschäftsführer. Die Öffentlichkeit bekommt i.d. Regel nur etwas mit, wenn wieder einmal ein Kind in den Brunnen gefallen ist oder die Selbstbedienung eines Geschäftsführers überhand genommen hat. Dann erst erzählen häufig „sogar“ einfache Aufsichtsratsmitglieder den Medien auch etwas, zumeist namenlos. Befugt dazu sind nur die Aufsichtsratsvorsitzenden! Mehr u.a. in “Konzern Stadt” mit GmbHs ein gravierender Irrweg? hier

Die zweite Dauerbedrohung von Demokratie und Transparenz besteht darin, dass fast alle wichtigen Vorlagen und Entscheidungen nur im nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt werden. Hauptbegründung ist meist, das Geschäftsgeheimnisse von privaten Firmen incl. der GmbHs gewahrt werden müssten. Oft ist es aber auch Willkür, dass nämlich Punkte öffentlich nicht behandelt werden sollen oder wollen! Ähnlich intransparent und demokratieschädlich ist die Mülheimer Unsitte, ungeliebte Anträge und sogar Anfragen mit der Mehrheit von der Tagesordnung zu stimmen. Dann kann zwar zu Sitzungsbeginn kurz etwas zur Problematik gesagt werden, doch ohne weitere Aussprache. Dazu u.a. nebem dem Bericht zur blamablen Ratssitzung am 1.10.13 (s.o. nachzulesen hier)

  • Ratssitzung am 7.3.13 in Mülheim, ein erschreckendes Armutszeugnis hier
  • Verschärfte Demokratiekrise auf allen Ebenen? Bspl. Mülheim hier, u.a. mit dem Bericht von der beschämenden Ratssitzung am 5.7.12

Stadt muss der WAZ ihr Wettgutachten freigeben

WAZ 26.11.13, der ganze Artikel hier

Mülheim. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht entschieden: Die Stadt muss der WAZ Einsicht in deren alte Gutachten gewähren, mit denen sie sich 2008 und 2009 nach einer ersten Bilanz ihrer millionenschweren Zinswetten -Verluste selbst bescheinigt hatte: Haftungsansprüche gegenüber Banken, aber auch eigenen leitenden Beamten bestehen nicht. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster schmetterte die Berufung der Stadt gegen ein entsprechendes Urteil aus erster Instanz ab. Eine Revision ließ es nicht zu.

Der berichtende WAZ-Redakteur hatte im April 2011 Einsicht in die vom stadteigenen Rechtsamt ausgearbeitete rechtliche Bewertung der Haftungsfragen beantragt. Berufen hatte er sich dafür auf das Informationsfreiheitsgesetz. Die Stadt lehnte ab, die Sache ging vor das Verwaltungsgericht. Gegen den WAZ-Erfolg dort legte die Stadt Berufung ein. Nun entschied das OVG: Die Gutachten sind offenzulegen.

Um ein zügiges Verfahren nicht zu gefährden, billigte die WAZ-Seite der Stadt zu, etwaige Personenangaben in den Gutachten zu schwärzen. Außerdem verzichtet sie auf die Einsichtnahme in Anlagen der Gutachten (Verträge und Schriftverkehr mit Banken, verwaltungsinterne Aktenvermerke).

Nebelkerze zündete nicht

Noch kurz vor der mündlichen Verhandlung hatte die Stadt versucht, Nebelkerzen zu zünden. So hatte ihr Rechtsamt dem OVG erst Ende vergangener Woche mitgeteilt, dass seinerzeit offenbar zwei separate Gutachten angefertigt worden sind – eines habe die Haftungsansprüche gegen die Banken geprüft, ein anderes beamtenrechtlich das Handeln der Kämmerer und leitenden Beamten der Finanzverwaltung kritisch gewürdigt. Letzteres Gutachten datiere von 2009, so der Hinweis der Stadt. Die WAZ hatte die Einsicht in eine gutachterliche Bewertung aller möglichen Haftungsansprüche aus dem Jahr 2008 gefordert.

Das OVG ließ sich darauf nicht ein, der Vorsitzende Richter rügte die Stadt vielmehr dafür, erst auf den letzten Drücker mit dieser Information rübergekommen zu sein, obwohl die WAZ bereits 2011 klar beantragt habe, dass sie Gutachten zu beiden Haftungsfragen (Banken, eigene Mitarbeiter) einsehen wolle. „Wir sind völlig verblüfft, wenn nicht gar verärgert, wie Sie den Prozess führen“, so der Vorsitzende Richter zu Beginn der Verhandlung.

Inhaltlich konnte sich das OVG in der Folge nicht mit den Argumenten der Stadt anfreunden. Einzeln sezierte der Vorsitzende Richter drei Normen des Informationsfreiheitsgesetzes. Weder erkannte das Gericht die Gutachten als Teil eines schützenswerten Willensbildungsprozesses an noch teilte es die Befürchtung der Stadt, die Einsichtnahme der WAZ könne den Erfolg der Stadt bei anstehenden Schadenersatzklagen gegen Banken erheblich gefährden. Erstens, so der Vorsitzende Richter, seien ja auch Teile der später extern eingeholten Gutachten öffentlich gemacht worden, zweitens sei zum heutigen Zeitpunkt offensichtlich auch festzustellen, dass sich die vier, fünf Jahre alte Rechtseinschätzung des städtischen Rechtsamtes zumindest in Teilen überholt habe.

OVG bestätigte am Ende das Urteil

Das OVG bestätigte am Ende das Urteil aus erster Instanz. Es machte aber auch deutlich, dass sein verschriftlichtes Urteil nicht die Aussage treffen wird, dass Bürger mit Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz künftig Einsicht in jedwedes Rechtsgutachten öffentlicher Stellen verlangen können. Es bleibe immer eine Abwägung im Einzelfall nötig, um auszuschließen, dass schutzwürdige Interessen von Behörden verletzt werden. Gleichwohl werde dieses Urteil sicher Bürgern fortan als Begründung dienen, um ihre Informationsansprüche geltend zu machen.

Mirco Stodollick

Mehr zu der peinlichen Geschichte mit den Millionenverlusten der Stadt Mülheim durch swaps und Währungswetten

  • Nov. 13: Zinswetten-Verluste werden auch in Mülheim endlich eingeklagt, wie jahrelang von den MBI vergeblich beantragt! hier
  • Okt. 13: Abgesang auf Demokratie und Haushaltssanierung in Mülheim hier
  • März 13: Swaps und Katastrophenhaushalt als Teufelskreis im griechisch-römischen Freistil? hier
  • WAZ Essen, 13.3.13: Stadt Essen will finanzielles Eigentor bei Millionenkrediten in Schweizer Franken verhindern hier
  • Mai 12: Schluss mit swaps u.a. spekulativen Geschäften der Stadt Mülheim, dafür Schadensersatzklagen und endlich Transparenz hier
  • NRhZ Nr. 350 vom 18.4.12: “Geheimniskrämerei pur, in Mülheim a.d. Ruhr als weitere Vertuschung zum swap-Debakel?” hier
  • April11: BI “Mülheim bleibt unser” fragt nach Verantwortung der OB bei swap-Verlusten hier
  • Ende März 11: MBI-Antrag für kommunales Spekulationsverbot und Schadensersatzklagen! hier
  • Feb. 11: Swaps als tops of the flops? hier
  • Aug. 10: Börsenprofis in den Rathäusern? hier
  • Juni 08: MBI-Anfrage brachte es ans Licht: Teure Zinsgeschäfte mit Swaps und Derivaten. Stadt verliert 6 Mio. Euro! hier

Mehr zum Thema Demokratiekrise

  • Okt. 13: Abgesang auf Demokratie und Haushaltssanierung in Mülheim hier
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  • Juli 10: “Bad Reichenhall, Köln, Duisburg … Et hätt nit immer joot jejange” Gedanken zur loveparade-Tragodie hier oder als pdf-Datei (54 KB)