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Ruhrbania und die überdehnte Rechtsstaatlichkeit

Vorschlag für den Planungsausschuss am 19.02.2013
zu TOP 14 „Ruhrbania“     TO: öffentlich

Bäume und andere Festsetzungen im Bebauungsplan I 31 „Ruhrbania-Ruhrpromenade“

In der MBI-Anfrage für den letzten Planungsausschuss am 20.11.12 zu „Sachstand Bauvorhaben „Ruhr 12.0“ auf Ruhrbania-Baufeld 2“ ging es u.a. um Ausnahmegenehmigungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Ruhrbania-Ruhrpromenade – I 31“. Nicht beantwortet werden konnte vorerst die mündlich gestellte Zusatzfrage: „Da der Verkaufspreis der ehemals städt. Gelände laut B-Plan auf 4 Stockwerke bezogen war, müsste sich bei Aufstockung um 1 oder gar 2 Stockwerk/e der Grundstückspreis doch ändern, d.h. erhöhen. Musste Kondor Wessels einen Nachschlag für die Abweichung vom B-Plan bezahlen? Ist dies bei Baufeld 2 ggfs. vorgesehen?“

  • vgl. „Ruhrbania und das Baugesetzbuch – 2 verschiedene Welten?“ hier
  • „Ruhrbania-Bauflop 12.0?? Oder: Warum die reiche Stadt Mülheim derart pleite ging …“ hier

Auf die MBI-Frage zu den verbliebenen und noch zu fällenden Bäume des ehemaligen Gartendenkmals „Ostruhranlagen“ gab es folgende Auskunft:
Für das Bauvorhaben auf Baufeld 2 sind bereits alle Bäume gefällt worden, die für die Realisierung des Bauvorhabens beseitigt werden müssen. Alle zu heutigen Zeitpunkt vorhandenen Bäume im Bereich der Ruhrpromenade bzw. des ehemaligen Gartendenkmals „Ostruhranlagen“ sollen planmäßig erhalten bleiben. Insgesamt 15 Bäume aus den ehemaligen Ostruhranlagen sind erhalten geblieben.“

Diese Aussage wirft Fragen auf:
Im B-Plan ist im vorderen Bereich der geplanten Promenade der Erhalt von 3 Bäumen festgeschrieben. Auf den offiziellen Bildern der Stadt, z.B. auf dem Deckblatt der Etatentwürfe des Kämmerers der letzten 3 Jahre oder in Bild 1 unten, sind dort aber nur 1 bzw. 2 Bäumen zu sehen. Eine Änderung der Festsetzung des B-Plans hat bisher nicht stattgefunden.

In der Animation einer Draufsicht auf die geplanten Blöcke der Baufelder 1 + 2 in Bild 2 unten stehen vor dem Anbau des Restrathauses an das Kondor Wessels Gebäude noch 2 Bäume, die es real nicht mehr gibt. Unseres Wissens sollten laut B-Plan dort sogar 3 Bäume erhalten werden. Auch die Zahl der Bäume zwischen dem umgebauten Stadtbad und der Ruhr scheint nicht mehr die gleiche zu sein wie bei Rechtskraft des B-Plans 2007.

In den verschiedenen städtischen Animationen des zukünftigen Ruhrbania, die in der Vergangenheit präsentiert wurden und meist heute noch im Netz zu finden sind, ist die Anzahl der dargestellten Bäume insgesamt recht variabel und unterschiedlich, mal mehr, mal weniger.

Es scheint immer noch etwas durcheinander zu gehen bei der Frage der festgesetzten Bäume, der real existenten und der noch zu fällenden.

Deshalb möge die Verwaltung darlegen, welche Restbäume insgesamt im Gebiet des
B-Plans I 31 und speziell auch entlang der Ruhrpromenade laut B-Plan einst erhalten werden sollten und welche nach jetzigem Stand wahrscheinlich erhalten werden könnten. Da z.B. der/die zuerst oben genannte/n 1 oder 2 Bäume im ersten Teil der geplanten Promenade angeblich entfernt werden müssen, weil er/sie die „Berettung von Wohnungen in den Obergeschossen“ behindert/n, stellt sich auch die Frage, ob und inwieweit die Genehmigung zusätzlicher Stockwerke sowohl in Baufeld 1, als womöglich auch in Baufeld 2, noch weitere verbliebene Bäume des Gebietes gefährden könnte.

Unabhängig davon möge die Verwaltung darlegen, ob und wann bzw. unter welchen Bedingungen – z.B. bzgl. der Kaufhofzukunft – für den gesamte B-Plan I 31 ein grundlegendes Änderungsverfahren u.a. mit Anpassung der Planungen an die Realitäten durchgeführt wird.

Begründung
Beim B-Plan “Ruhrbania-Ruhrpromenade – Innenstadt 31″ scheinen sich Festsetzungen aus dem B-Plan-Verfahren und Realität zusehends in unterschiedlichen Welten zu bewegen. Das begann beim Stadtbad (u.a. Wegfall Tiefgarage), es folgte Baufeld 1 (u.a. erst Hotel, dann Ärztezentrum, dann Nutzungsänderung sowie 1 Stockwerk mehr) und nun aktuell Baufeld 2 (u.a. Änderung der festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der Anzahl der Geschosse). Bereits im Vorgriff auf Stadthäuser o.ä. anstelle der festgesetzten Baublöcke und eines 10stöckigen Bürohauses deutet sich ähnliches bei den Baufeldern 3-5 an. Nicht einmal die ursprüngliche Bezeichnung und Nummerierung der Baufelder blieb unverändert, von den einst vorgesehenen Nutzungen ganz zu schweigen.

Die teilweise recht tiefgreifenden nachträglichen Änderungen ohne jegliches Verfahren machen nicht zuletzt jegliche Bürgerbeteiligung zur Farce, auch die Rechtsstaatlichkeit ist mitunter fraglich. Da bewarb sich die Stadt z.B. mit den Baufeldern 3-5 als Fachhochschule, was unabhängig von dem wenig ruhmreichen Nachspiel kaum mit den Festsetzungen des B-Plans vereinbar war. Ähnlich verlief auch der ebenfalls gescheiterte Versuch, den leeren Kaufhof mit der Interims-FH zu füllen.
Die Frage stellt sich, wozu ein B-Plan wie der I 31 teuer und aufwendig aufgestellt und beschlossen wurde, wenn für fast alles und jedes danach selbst die Zweckbestimmung neu geplant und deutlich anders als im B-Plan vorgesehen, realisiert werden kann auch ohne Änderungsverfahren inkl. der zugehörigen Bürgerbeteiligung.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Persönliche Anmerkung L. Reinhard

Falls der „Ruhrbania-Beauftragte“, der laut Zeitungen in weit über 100 Veranstaltungen versuchte, den Mülheimer/innen die Ruhrbaniapläne schmackhaft zu machen, sich durch o.g. Darstellungen und Wertungen beleidigt und missachtet fühlt, weil er sich missver-standen vorkommt, so wird man ihn nicht von einer weiteren Strafanzeige abhalten können.
Deshalb betone ich hiermit vorab schriftlich, dass ich es weder gesagt noch geschrieben oder gedacht haben werde, wenn er meint herauszuhören, ich hätte ihm oder der Verwaltung als solcher Lüge oder Unwahrheit im Zusammenhang mit Ruhrbania oder Baumfällungen vorgeworfen.

Anlagen

Bild 1: aus www.muelheim-ruhr.de        Bild 2: aus www.ruhrbania.de

Bild 3: Titelblatt von Ruhrbania Aktuell 01
Bild 4 (rechts): Städtische Animation Ruhrbania Mai 2006

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